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AUSSCHLUSSKLAUSEL, HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
18. GPST sichert nicht zu und gewährleistet nicht, dass die SOFTWARE korrekt und fehlerfrei
betrieben werden kann. Im nach geltendem Recht maximal zulässigen Umfang stellt GPST
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bestimmten Zweck oder jede andere Gewährleistung werden ausdrücklich ausgeschlossen.
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Regierungsbehörde oder einer Regulierungsbehörde der Branche oder einer dritten
Organisation getestet oder zertifiziert wurde. GPST kann keinesfalls haftbar gemacht werden
für Ansprüche oder Verpflichtungen in Bezug auf Schadensersatz, einschließlich, jedoch nicht
beschränkt auf Sonder-, indirekte oder Folgeschäden oder entgangene Nutzung, Einnahmen
oder Gewinne im Zusammenhang mit oder entstehend aus dieser VEREINBARUNG oder mit
einem Verstoß gegen diese VEREINBARUNG durch GPST oder mit der Existenz, Lieferung,
Funktionsweise oder Nutzung der SOFTWARE. GPSTs einzige Haftung jeglicher Art in Bezug
auf die SOFTWARE, einschließlich bei Fahrlässigkeit, unabhängig davon, ob der Anspruch
auf einem Mangel basiert oder nicht und ob es sich um einen offenkundigen oder verdeckten
Mangel handelt, ist auf die durch diese Vereinbarung gewährten Rechtsmittel beschränkt. Alle
sonstigen Zusicherungen oder Gewährleistungen, die eine Person, einschließlich Mitarbeiter
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Modell oder Muster allein der illustrativen Darstellung des allgemeinen Typs oder der Qualität
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aufgrund der Nichtbereitstellung eines geeigneten Betriebsumfeldes oder aufgrund der
Nutzung der SOFTWARE für einen anderen als den ursprünglich vorgesehenen Zweck
entsteht.
20. GPST haftet keinesfalls für Drittmaterialien, -datenbanken und/oder deren Inhalt,
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solche Datenbank entstehen.
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