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Kapitel 1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Das ABUS Funkalarmsystem dient der Absicherung von Wohnungen, Eigenheimen, sowie kleineren, bis mittleren Gewerbeobjekten.
Werden die Funkalarmanlage und Ihre Zubehörkomponenten ordnungsgemäß verbaut, alarmiert das Funkalarmsystem bei Einbruch,
warnt vor Feuer und ruft Hilfe im Notfall.
Die Funkalarmanlage und Ihre Zubehörkomponenten sind nur für den geschützten Innenbereich (Umweltklasse 1) konzipiert und
dürfen auch nur dort verwendet werden. Achten Sie darauf, dass die angegebenen Umweltbedingungen eingehalten werden. Bei
Nichteinhaltung der vorgegebenen Umweltbedingungen ist der einwandfreie Betrieb der Funkalarmanlage und Ihrer Komponenten
nicht mehr gewährleistet. Neben Fehlalarmen können auch bereits bei kurzfristiger Über- und Unterschreitung der Umweltbedingen
irreversible Schäden an Bauteilen entstehen, die zum Komplettausfall der Funktion einzelner Komponenten oder des Komplettsystems
führen können.
Ausgenommen aus der zuvor beschriebenen Umweltklasse sind die Funkaußensirene, Funkschlüsselschalter und die
Funkfernbedienungen. Beachten Sie bitte die entsprechenden Umweltbedingungen für diese Produkte.
Das Funkalarmsystem kann keinen Einbruch, Überfall, Brand oder Vandalismus verhindern. Bei ordnungsgemäßer Installation dient es
der lokalen Information und Weiterleitung der Information per Telefon mittels Sprachtext.
Das Funkalarmsystem arbeitet auf einem speziell für Alarmanlagen geschützten Frequenzband im 868MHz Frequenzbereich. Damit
wird ausgeschlossen, dass andere Konsumerprodukte, wie zum Beispiel Babyfone, den einwandfreien Betrieb des Funkalarmsystems
stören. Nicht ausgeschlossen werden kann jedoch, dass die Funkübertragung durch defekte Bauteile von elektrischen oder
elektronischen Produkten, zum Beispiel Ventilatoren, Antennenverstärker, o.ä. zeitweise oder dauerhaft gestört wird. Darüber hinaus
kann die Funkübertragung auch bewusst und mutwillig von außen gestört werden. Das Funkalarmsystem ist jedoch in der Lage diese
Störungen zu erkennen und zu melden, sobald ein einwandfreier Funkverkehr nicht mehr gewährleistet ist.
Alle Zubehörkomponenten des Funkalarmsystems arbeiten mit Batterien, die nur eine begrenzte Lebenszeit haben. Die Anlage
überwacht den Batteriestatus der Zubehörkomponenten und meldet im Voraus, wenn die Energie der Batterien in den
Zubehörkomponenten zu Neige geht und diese ersetzt werden müssen. Ersetzen Sie möglichst umgehend die Batterien. Die
Zubehörkomponenten arbeiten nur so lange, wie genügend Energie für einen einwandfreien Betrieb zur Verfügung steht. Ist dies nicht
mehr der Fall, setzen sie sich automatisch außer Betrieb. Ein solcher Melder kann seine Funktion damit nicht mehr erfüllen.
Die Funkalarmanlage wird über das allgemeine Stromnetz mit Energie versorgt und verfügt im Notfall über Batterien oder
wiederaufladbare Notstromakkus. Diese erhalten den kompletten Betrieb Ihres Funkalarmsystems für mehrere Stunden aufrecht. Ein
Dauerbetrieb der Anlage über Batterien oder Akkus ist nicht vorgesehen. Bei längerem Stromausfall kann die Energie der
Notstromakkus aufgebraucht werden. Die Alarmanlage arbeiten nur so lange, wie genügend Energie für einen einwandfreien Betrieb
zur Verfügung steht. Ist dies nicht mehr der Fall, setzt sie sich automatisch außer Betrieb. Die aufgeführten Funktionen sind nicht mehr
gegeben.
Alle Informationen und Programmierungseinstellungen werden in einem Langzeitspeicher (EEPROM) gesichert und stehen auch nach
einem Komplettausfall der Anlage (auch nach Monaten) noch zur Verfügung. Bei Wiederinbetriebnahme eines solchen Systems sind
lediglich Datum und Uhrzeit zu aktualisieren.
Kapitel 2 Sicherheitshinweise
Bei Schäden, die durch Nichtbeachten dieser Installationsanleitung verursacht werden, erlischt der Garantieanspruch! Für
Folgeschäden besteht kein Haftungsanspruch!
Bei Sach- oder Personenschäden, die durch unsachgemäße Handhabung oder Nichtbeachten der Sicherheitshinweise
verursacht werden, erlischt jeglicher Haftungs- und Garantieanspruch.
Aus Sicherheits- und Zulassungsgründen (CE) ist das eigenmächtige Umbauen und/oder Verändern der Alarmanlage und Ihrer
Komponenten nicht gestattet.
Als Spannungsquelle darf nur eine ordnungsgemäße Netzsteckdose (230 Volt /50 Hz, bzw. 110Volt /60Hz) des öffentlichen
Versorgungsnetzes verwendet werden.
Achten Sie auf eine sachgemäße Inbetriebnahme der Alarmanlage. Beachten Sie hierbei diese Installationsanleitung.
Die Inbetriebnahme ist von entsprechend qualifiziertem Personal durchzuführen, damit der sichere Betrieb dieses Produktes
gewährleistet ist. Stellen Sie sicher, dass beim Aufstellen des Produktes die Zuleitung nicht gequetscht oder durch scharfe Kanten
beschädigt wird.
Platzieren Sie die Alarmanlage niemals in der Nähe von brennbaren bzw. leicht entzündlichen Materialien, z.B. Vorhänge. Setzen Sie
die Alarmanlage keinen hohen Temperaturen, starken Vibrationen oder Feuchtigkeit aus.
Geräte, die mit Netzspannung betreiben werden, gehören nicht in Kinderhände. Lassen Sie deshalb in Anwesenheit von Kindern
besondere Vorsicht walten.
In gewerblichen Einrichtungen sind die Unfallverhütungsvorschriften des Verbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaft für
elektrische Anlagen und Betriebsmittel zu beachten.
Beachten Sie vor allem alle mit einem Ausrufezeichen gekennzeichneten Stellen in dieser Anleitung. Diese kennzeichnen besonders
wichtige Erklärungen, bzw. unbedingt einzuhaltende Sicherheitshinweise.