Deutsch
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Die Garantiezeit für Verbraucher reduziert sich auf
12 Monate, sofern sie ein zur gewerblichen Nutzung
geeignetes Gerät – auch teilweise – gewerblich nutzen.
2. Voraussetzung für unsere Garantieleistungen sind der
Kauf des Geräts in Deutschland bei einem unserer
Vertragshändler sowie die Übersendung einer Kopie des
Kaufbelegs und dieses Garantiescheins an uns.
Befindet sich das Gerät zum Zeitpunkt des Garantiefalls
im Ausland, muss es auf Kosten des Käufers uns zur Er-
bringung der Garantieleistungen zur Verfügung gestellt
werden.
3. Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erkenn-
barkeit uns gegenüber schriftlich angezeigt werden.
Besteht der Garantieanspruch zu Recht, entscheiden wir,
auf welche Art der Schaden/Mangel behoben werden
soll, ob durch Reparatur oder durch Austausch eines
gleichwertigen Geräts.
4. Garantieleistungen werden nicht für Mängel erbracht,
die auf der Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung,
unsachgemäßerBehandlungodernormalerAbnut-
zung des Geräts beruhen. Garantieansprüche sind
ferner ausgeschlossen für leicht zerbrechliche Teile,
wiezumBeispielGlasoderKunststoff.Schließlichsind
Garantieansprüche ausgeschlossen, wenn nicht von uns
autorisierte Stellen Arbeiten an dem Gerät vornehmen.
5. Durch Garantieleistungen wird die Garantiezeit nicht
verlängert. Es besteht auch kein Anspruch auf neue
Garantieleistungen. Diese Garantieerklärung ist eine
freiwillige Leistung von uns als Hersteller des Geräts.
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (Nacherfüllung,
Rücktritt, Schadensersatz und Minderung) werden durch
diese Garantie nicht berührt.
Stand 03 2008
Garantieabwicklung
Sollte Ihr Gerät innerhalb der Garantiezeit einen Mangel
aufweisen, bitten wir Sie, uns Ihren Garantieanspruch
mitzuteilen.
Die schnellste und komfortabelste Möglichkeit ist die
Anmeldung über unser SLI (Service Logistik International)
Internet-Serviceportal.
www.sli24.de
Sie können sich dort direkt anmelden und erhalten alle Infor-
mationen zur weiteren Vorgehensweise Ihrer Reklamation.
Über einen persönlichen Zugangscode, der Ihnen direkt
nach Ihrer Anmeldung per E-Mail übermittelt wird, können
Sie den Bearbeitungsablauf Ihrer Reklamation auf unserem
Serviceportal online verfolgen.
Alternativ können Sie uns den Servicefall per E-Mail
hotline@etv.de
oderperFax
0 21 52 – 20 06 15 97
mitteilen.
Bitte teilen Sie uns Ihren Namen, Vornamen, Straße,
Hausnummer, PLZ und Wohnort, Telefon-Nummer,
soweit vorhanden, Fax-Nummer und E-Mail-Adresse mit.
Im Weiteren benötigen wir die Typenbezeichnung des
reklamierten Gerätes, eine kurze Fehlerbeschreibung, das
Kaufdatum und den Händler, bei dem Sie das Neugerät
erworben haben.
Nach Prüfung Ihres Garantieanspruches erhalten Sie von
uns einen fertig ausgefüllten Versandaufkleber. Sie brauchen
diesen Aufkleber nur noch auf die Verpackung Ihres gut ver-
packten Gerätes zu kleben und das Paket bei der nächsten
Annahmestelle der Deutschen Post / DHL abzugeben. Der
Versand erfolgt für Sie kostenlos an unser Servicecenter bzw.
Servicepartner.
Bitte fügen Sie dem Paket eine Kopie Ihres Kaufbeleges
(Kassenbon, Rechnung, Lieferschein) sowie eine kurze Fehler-
beschreibung bei.
Ohne den Garantienachweis (Kaufbeleg) kann Ihre Rekla-
mation nicht kostenfrei bearbeitet werden.
Bitte nehmen Sie in keinem Fall eine unfreie Einsendung Ih-
res Gerätes vor. Bei unfreien Lieferungen entfällt Ihr Anspruch
auf Garantieleistungen.
ETV
Elektro-technische Vertriebsgesellschaft mbH
Industriering Ost 40
D-47906 Kempen/Germany
Entsorgung
Bedeutung des Symbols „Mülltonne“
Schonen Sie unsere Umwelt, Elektrogeräte gehören nicht in
den Hausmüll.
Nutzen Sie die für die Entsorgung von Elektrogeräten vorge-
sehenen Sammelstellen und geben dort Ihre Elektrogeräte
ab, die Sie nicht mehr benutzen werden.
Sie helfen damit die potenziellen Auswirkungen, durch
falsche Entsorgung, auf die Umwelt und die menschliche
Gesundheit zu vermeiden.
Sie leisten damit Ihren Beitrag zur Wiederverwertung, zum
Recycling und zu anderen Formen der Verwertung von
Elektro- und Elektronik-Altgeräten.
Informationen, wo die Geräte zu entsorgen sind, erhalten Sie
über Ihre Kommunen oder die Gemeindeverwaltungen.