Garantiebediengungen
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Garantiebedingungen (Österreich)
Sehr geehrte Kunden!.
Wir, die Electrolux Hausgeräte GmbH, beglückwünschen Sie zum Erwerb eines Gerätes aus
dem Electrolux Konzern. Für dieses Gerät räumen wir Ihnen, gemäß den nachstehenden
Bedingungen, eine besondere Garantie ein, die Ihnen also zusätzliche Rechte gewährt.
1. Die Garantie beginnt mit dem Tag an dem das Gerät gekauft wurde und erstreckt
sich über einen Zeitraum von 24 Monaten.
Wir empfehlen daher, den Kaufbeleg unbedingt aufzubewahren.
2. Die Garantie umfaßt Mängel am Gerät, die nachweislich auf einen Material- und /
oder Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns innerhalb von 14 Tagen nach dem
Auftreten angezeigt werden. Nicht unter diese Garantie fallen Schäden oder
Mängel, die durch nicht vorschriftsgemäße Handhabung des Gerätes, durch
Nichtbeachtung der Einbauvorschriften und Gebrauchsanweisungen und durch
Reparaturen oder Eingriffe, die von Personen vorgenommen wurden, die hierzu
von uns nicht ermächtigt sind, verursacht wurden. Werden unsere Geräte mit
Ersatzteilen oder Zubehörteilen versehen, die keine Originalteile sind und wurde
dadurch ein Defekt verursacht, ist dieser ebenfalls nicht durch die Garantie
gedeckt.
3. Mängel dieses Gerätes werden wir innerhalb angemessener Frist nach Mitteilung
des Mangels unentgeltlich beseitigen. Die zu diesem Zweck erforderlichen
Aufwendungen insbesondere Transport-, Weg-, Arbeits- und Materialkosten
werden von uns getragen. Ab dem siebten Monat der Garantiezeit übernehmen
wir nur die Arbeits- und materialkosten. Über diese Nachbesserung hinausgehende
Ansprüche werden durch diese Garantie nicht eingeräumt.
Nachbesserungsarbeiten werden, soweit möglich, am Aufstellungsort, sonst in
unseren Kundendienstwerkstätten, durchgeführt.
Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Es ist jeweils der Kaufbeleg mit Kauf-
bzw. Lieferdatum vorzulegen.
4. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch
setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für ausgewechselte
teile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.
5. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb
des Gerätes entstandener Schäden sind - soweit eine Haftung nicht zwingend
gesetzlich angeordnet ist - ausgeschlossen.
6. Durch diese Garantie wird der Gewährleistungsanspruch des Kunden gegen den
Händler, bei dem er das Gerät gekauft hat, weder eingeschränkt noch aufgehoben.
Wir wünschen Ihnen viel Freunde mit dem neuen Gerät und erlauben uns, sie darauf
aufmerksam zu machen, daß Ihnen auch nach Ablauf der Garantie unser
Werkskundendienst und unsere Servicepartner gerne mit Rat und Tat zur Verfügung
stehen.
Electrolux Hausgeräte GmbH