Gebrauchsanweisung
19
Zum Spülen im Geschirrspüler ist folgendes Besteck/Geschirr
nicht geeignet:
•Bestecke mit Holz-, Horn-, Porzellan-
oder Perlmuttgriffen nicht
hitzebeständige Kunststoffteile.
•Älteres Besteck, dessen Kitt
temperaturempfindlich ist.
•Geklebte Geschirr- oder Besteckteile.
•Zinn- bzw. Kupfergegenstände.
•Bleikristallglas.
•Rostempfindliche Stahlteile.
•Holz-/Frühstücksbrettchen.
•Kunstgewerbliche Gegenstände.
•Steingutgeschirr nur im Geschirrspüler spü-
len, wenn es vom Hersteller ausdrücklich als
dafür geeignet ausgewiesen ist.
•Aufglasurdekore können nach sehr
häufigem maschinellen Spülen verblassen.
•Silber- und Aluminiumteile neigen beim
Spülen zu Verfärbungen. Speisereste wie z.B.
Eiweiß, Eigelb, Senf verursachen oft Ver-
färbungen bzw. Flecken auf Silber. Silber
deshalb immer gleich von Speiseresten
säubern, wenn es nicht unmittelbar nach
Gebrauch gespült wird.
•Einige Glasarten können nach vielen
Spülgängen trüb werden.
bedingt geeignet: