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Betriebs- und Störanzeige (V4) am elektronischen Aufladeregler
LED leuchtet „grün“ keine Störung
der Aufladeregler arbeitet einwandfrei.
LED leuchtet „rot“ Störung
a) Wählknopf für Aufladung (R1) und/oder Kernfühler (B1) defekt oder nicht
angeschlossen.
b) Steckbrücke X17 für Ladegradreduzierung fehlt.
Es erfolgt keine Aufladung.
LED leuchtet „orange“ Störung (nur bei eingebautem Entladeregler)
a) Interner Entladeregler (A2) defekt.
b) Raumtemperaturfühler (B2) defekt oder nicht angeschlossen.
Es erfolgt keine Entladung.
c) Wählknopf für Entladung (R2) defekt oder nicht angeschlossen.
Die Raumtemperatur wird auf ca. 22 °C geregelt.
2.3 Vorschriften und Bestimmungen
x Auf Beipack in der Geräteverpackung achten!
x Die Bau- und Garagenverordnung des Landes ist zu berücksichtigen.
x Die Aufstellfläche muss eine ausreichende Tragfähigkeit haben.
Im Zweifelsfall ist ein Bausachverständiger zu Rate zu ziehen (Gewichte der Wärmespeicher siehe
„Technische Daten“).
x Mindestabstände zu angrenzenden Objektflächen sind einzuhalten (Abb. 2 und 2a).
x Alle elektrischen Anschluss- und Installationsarbeiten sind nach den VDE-Bestimmungen (0100),
den Vorschriften des zuständigen EVU sowie den entsprechenden nationalen und
regionalen Vorschriften auszuführen.
x Das Gerät muss über eine zusätzliche Einrichtung mit einer Trennstrecke von mindestens
3 mm allpolig vom Netz getrennt werden können. Hierzu können Schütze, Sicherungen und
dergleichen installiert werden.
x Eine nachträgliche Erhöhung der Anschlussleistung muss vom zuständigen EVU erneut genehmigt
werden. Wird die nachträgliche Leistungserhöhung dem EVU nicht angezeigt, bedeutet das einen
Vertragsbruch des Stromlieferungsvertrages.
x Die Betriebsmittel sind auf die Nennaufnahme der Geräte auszulegen.
x Das Geräte-Typenschild ist zu beachten!
Die angegebene Spannung muss mit der Netzspannung übereinstimmen.
x Zur Erfüllung der VDE-Forderung nach Standsicherheit muss das Gerät befestigt werden.
2.4 Montageort
Das Gerät darf nicht
– in Räumen betrieben werden, die durch Chemikalien, Staub, Gase oder Dämpfe feuer- oder
explosionsgefährdet sind;
– in unmittelbarer Nähe von Leitungen oder Behältnissen betrieben werden, die brennbare oder
explosionsgefährdete Stoffe führen oder enthalten;
– betrieben werden, wenn die Mindestabstände zu angrenzenden Objektflächen unterschritten
werden.
In Räumen, in denen Abgase, Öl- und Benzingeruch usw. auftreten, kann es zu länger anhaltenden
Geruchsbelästigungen und gegebenenfalls zu Verunreinigungen kommen.
Aufstellwand
Es ist zu prüfen, ob eine ausreichend tragfähige Wand zur Befestigung des Gerätes vorhanden ist.
Ist keine geeignete Befestigungswand vorhanden, muss das Gerät am Boden befestigt werden
(Verschraubung direkt mit dem Fußboden oder über eine Bodenkonsole [Sonderzubehör]).
Fußboden
Die Stellfläche des Gerätes muss eben und ausreichend tragfähig sein, damit sich das Gehäuse
nicht verzieht.
Es ist eine Temperaturbeständigkeit der Befestigungswand von mindestens 85 °C sowie des
Fußbodens von mindestens 80 °C sicherzustellen. Die Geräte können auf jeden herkömmlichen
Fußboden gestellt werden, jedoch können im Kufenbereich bei PVC-, Parkett- und langflorigen
Teppichböden unter Druck und Wärmeeinwirkung Veränderungen auftreten. In diesen Fällen
müssen wärmebeständige Unterlegplatten verwendet werden (bauseits zu beschaffen).
Für den Installateur
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