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Für den Installateur
Deutsch
2.7 Inbetriebnahme
Vor der Inbetriebnahme sind nachfolgende Prüfungen durchzuführen:
Isolationsprüfung mit einer Spannung von mindestens 500 V. Der Isolationswiderstand muss
mindestens 0,5 MOhm betragen.
Funktionsprüfung
Die Funktion des Gebläses für den Speicherteil durch Einschalten des Raumtemperaturreglers
prüfen.
Aufladung
Die Geräte können nach erfolgter Funktionsprüfung ohne Erstaufheizung in Betrieb genommen
werden. Die Aufladung erfolgt entweder von Hand über den Einsteller des mechanischen
Aufladereglers oder automatisch über die vorhandene Elfamatic-Aufladesteuerung.
Während der Erstaufladung ist die Aufladung in kWh festzustellen und mit der in den
„Technischen Daten” angegebenen höchstzulässigen Aufladung vom kalten Zustand zu
vergleichen. Die festgestellte Aufladung darf die höchstzulässige Aufladung vom kalten Zustand
nicht überschreiten.
Bei der Erstaufladung kann eine Geruchsbildung auftreten, daher sollte für ausreichende
Belüftung des Raumes gesorgt werden (1,5-facher Luftwechsel z. B. gekippte
Fensterstellung). Die Erstaufladung im Schlafzimmer sollte möglichst nicht während des
Schlafens erfolgen.
2.8 Wiederaufbau
Geräte die bereits in Betrieb waren oder zerlegt und an anderer Stelle neu aufgebaut werden, sind
nach ihrer Aufstellung entsprechend den genannten Anweisungen in Betrieb zu nehmen, wobei die
Inbetriebnahmeprüfungen wieder durchzuführen sind.
Das Gerät muß nach dem Wiederaufbau während der ersten Aufladeperiode unter Überwachung
eines Monteurs betrieben werden. Das Ansprechen des Aufladereglers ist abzuwarten.
Teile der Wärmedämmung, die Schäden oder Veränderungen erkennen lassen, wodurch die
Sicherheit beeinträchtigt werden könnte, sind auszutauschen.
3. Kundendienst und Garantie
Informationen zu Kundendienst- und Garantiebedingungen finden Sie in unserem Beiblatt
»Kundendienst und Garantie«.
3.1 Entsorgung von Verpackung und Altgerät
Verpackungsmaterial entsorgen
Entsorgen Sie das Verpackungsmaterial des Gerätes sachgerecht. Transportverpackungen
überlassen Sie dem Fachhandel. Verkaufsverpackungen (Grüner Punkt) entsorgen Sie über
DSD (Duales System Deutschland).
Alle verwendeten Verpackungsmaterialien sind umweltverträglich und wiederverwertbar.
Kunststoffteile sind, soweit vorhanden, folgendermaßen gekennzeichnet:
PE für Polyethylen, z. B. Verpackungsfolien
EPS für expandiertes Polystyrol, z. B. Styropor-Polsterteile (grundsätzlich FCKW-frei)
POM für Polyoxymethylen, z. B. Kunststoffklammern
PP für Polypropylen, z. B. Spannbänder
Kartonteile sind aus Altpapier hergestellt.
Altgeräte entsorgen
Aus Umweltschutzgründen müssen alle ausgedienten Geräte fachgerecht nach den geltenden
Vorschriften entsorgt werden. Dies gilt für Ihr bisheriges Gerät und, nachdem es eines Tages nicht
mehr benutzt wird, auch für Ihr neues Gerät.
Entsorgungshinweise
Das Gerät darf nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.
Auskunft über Abholtermine oder Sammelplätze erhalten Sie bei der örtlichen Stadtreinigung
oder der Gemeindeverwaltung.
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