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12. Wichtige Information zum Umsitzen
Schalten Sie das System ab (siehe Kapitel 5.2.2).
Ziehen Sie vor einem Umsitzen in den Rollstuhl, oder aus diesem heraus, zuerst die
Handbremse [6] an, damit der Rollstuhl nicht unbeabsichtigt wegrollen kann.
Beim Umsitzen: Beachten Sie die diesbezüglichen Hinweise in der Gebrauchsanwei-
sung Ihres Rollstuhls, oder stützen Sie sich beim Umsetzen an der Raddecke [2] ab.
13. Wichtige Information zu Flugreisen
Der e-fix, insbesondere der darin enthaltene Lithium-Ionen Akku, entspricht im technischen Aufbau den geltenden Normen, Richtlinien
und Gesetzen. Er erfüllt die Anforderungen der
International Air Transport Association (IATA)
für die Mitnahme im Luftverkehr. Dies
bestätigen wir jährlich mit unserem Transportzertifikat, welches auf Basis der jeweils meist erst Mitte Dezember eines Jahres neu erschei-
nenden Ausgaben der IATA-Gefahrgutvorschriften (Dangerous Goods Regulations) erstellt wird. Das aktuelle Zertifikat steht Ihnen auf der
Alber Homepage (https://www.alber.de/de/hilfe-service/alber-service/reisen-mit-alber-produkten/) zum Download zur Verfügung, wir
schicken es Ihnen auf Anforderung auch gerne zu.
Setzen Sie sich dennoch bereits bei der Planung einer Reise mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. den Fluggesellschaften bezüglich der Mit-
nahme des e-fix auf allen von Ihnen gebuchten Flügen in Verbindung. Letztlich liegt es im Ermessen des Piloten den e-fix mit an Bord zu
nehmen, oder dessen Transport abzulehnen. Auf diese Entscheidung können weder die Alber GmbH noch ihr Sanitätsfachhändler Einfluss
nehmen.
Beachten Sie bei Reisen auch die gültigen Bestimmungen für den Transport von Lithium-Ionen Akkus in den von Ihnen
besuchten Ländern.
14. Verwendung des Rollstuhls als Fahrzeugsitz
Der e-fix ist ein Zusatzantrieb, der an eine große Vielzahl an verschiedenen Rollstuhlmodellen angebaut werden kann.
Der e-fix wurde mit einer Reihe verschiedener Rollstuhltypen erfolgreich nach ISO 7176-19 zur Mitnahme in einem Fahrzeug (Bus, Van,…)
Crash-getestet. Diese Tests zeigten, dass im Falle eines Unfalls keine Gefahr durch den e-fix für die Insassen des Fahrzeugs bei diesen Tests
ausgeht.
In diesen exemplarischen Tests konnte auch, in Kombination mit entsprechend getesteten wichtigen Sicherheitseinrichtungen wie Kopf-
stützen und ein geeignetes vorhandenes Gurtsystem gezeigt werden, dass während den Tests vom e-fix ebenso für den Rollstuhlfahrer keine
Gefahr ausgeht.
Für die Mitnahme in einem Fahrzeug muss der e-fix mit einem Rollstuhl kombiniert werden, der die Anforderungen der ISO 7176-19 erfüllt,
um als Autositz zu fungieren. Ein Rollstuhl, der die Anforderungen der ISO 7176-19 erfüllt, besitzt entsprechend gekennzeichnete Ösen,
sogenannte Kraftknotenadapter, die auf jeden Fall in Kombination mit passenden Rückhaltesystemen zur Sicherung des Rollstuhls zu benut-
zen sind. Im Zweifelsfall sollte hier Kontakt mit dem Fachhändler oder Hersteller des Rollstuhls aufgenommen werden.
Aufgrund der beschriebenen vielen Einflussfaktoren und Randbedingungen erfolgt die Entscheidung während der Fahrt in einem Rollstuhl
mit angebrachtem e-fix zu sitzen immer in Abstimmung des Rollstuhlfahrers zusammen mit dem Fahrer des Fahrzeugs. Bei Unsicherheit
sollte zusätzlich der Fachhändler und/oder der Hersteller des Rollstuhls gefragt werden.
Sollten die Zweifel nicht ausgeräumt werden können, empfehlen wir den Transfer des Rollstuhlfahrers in den Autositz.
Das zu starke Verspannen/Festzurren des Systems im Fahrzeug und die damit eingeleiteten Kräfte, insbesondere bei dynamischen Kurven-
fahrten, die sich zur Gewichtskraft der während der Fahrt im Rollstuhl sitzenden Person aufsummieren, können über längere Zeit zu Beschä-
digungen am Alber Zusatzantrieb, inbesondere an der Steckachse führen. Diese Art der Beschädigungen ist nicht durch die Gewährleistung
oder Garantie abgedeckt.
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Alber e-fix E35 Bedienungsanleitung - Holländisch - 96 seiten

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