4) Unfälle oder Folgen eines Diebstahls des Fahrzeugs, in dem das Telefon sich befand,
Vandalismus, Blitzschlag, Feuer, Feuchtigkeit, Eindringen von Flüssigkeit, atmosphärische
Einflüsse
5) Anschluss oder Einbau des Telefons oder Zubehörs in andere Geräte, die nicht von T&A
Mobile Phones Limited bzw. einem der Konzernunternehmen geliefert oder empfohlen
wurden, wenn nicht ausdrücklich eine schriftliche Genehmigung vorliegt
6) Die Wartung, Änderung oder Reparatur durch Personen, die nicht von T&A Mobile Phones
Limited bzw. einem der Konzernunternehmen, dem Händler oder einem zugelassenen
Kundenzentrum zugelassen sind
7) Unsachgemäßer oder zweckentfremdeter Gebrauch
8) Normaler Verschleiß
9) Betriebsstörungen, die durch äußere Ursachen entstanden sind (z.B. funkelektrische Störungen
durch andere Geräte, Spannungsschwankungen des Stromnetzes oder der Telefonleitungen,
usw.)
10) Änderungen des Gerätes oder der Zubehörteile, unabhängig davon, ob diese verbindlich
aufgrund geänderter gesetzlicher Regelungen vorgeschrieben sind oder es sich um eine
Änderung der Netzparameter handelt
11) Verbindungsstörungen infolge einer schlechten Funkwellenausbreitung oder mangelnder
Netzdeckung durch fehlende Relaisstation
In Einklang mit den geltenden Gesetzen haften T&A Mobile Phones Limited bzw. die zugehörigen
Konzernunternehmen bei versteckten Mängeln am Telefon (Funktions- oder Produktionsfehler,
usw.).
Gegen den Hersteller oder Händler kann nur gemäß den oben aufgeführten Bestimmungen ein
Anspruch wegen eines defekten Gerätes (Telefon oder Zubehörteil) geltend gemacht werden.
Es gelten keine anderen Garantien und keine schriftlichen oder mündlichen Absprachen neben
dieser begrenzten Gewährleistung. Alle gesetzlichen Gewährleistungen, hierzu gehören ebenfalls
alle gesetzlichen Gewährleistungen für Eignung und handelsübliche Qualität für einen bestimmten
Zweck, sind zeitlich auf die Gültigkeit dieser begrenzten Gewährleistung beschränkt. T&A Mobile
Phones Limited bzw. die zugehörigen Konzernunternehmen haften keinesfalls für
Schadensersatzforderungen zur Vertragserfüllung oder für Folgeschäden jeglicher Art, wie
Gewinnverluste oder wirtschaftliche Schäden - diese Auflistung ist nicht erschöpfend - in dem
Umfang, in dem ein gesetzlicher Haftungsausschluss möglich ist. In bestimmten Ländern/Staaten ist
kein Haftungsausschluss oder keine Haftungseinschränkung für Schadensersatzforderungen zur
Vertragserfüllung oder für Folgeschäden sowie eine zeitliche Begrenzung der gesetzlichen
Gewährleistung zulässig. In diesem Fall gelten diese Einschränkungen bzw. Haftungsausschlüsse
nicht.
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