6) Jede Modifikation, Änderung oder Reparatur durch Personen, die nicht vom Hersteller oder einem zugelassenen
Kundenzentrum zugelassen sind.
7) Unsachgemäßer oder zweckentfremdeter Gebrauch.
8) Normaler Verschleiß.
9) Betriebsstörungen, die durch äußere Ursachen entstanden sind (z.B. funkelektrische Störungen durch andere Geräte,
Spannungsschwankungen des Stromnetzes oder der Telefonleitungen, usw.).
10)Modifikation des Gerätes oder der Zubehörteile, unabhängig davon, ob diese verbindlich aufgrund Änderungen von
gesetzlichen Regelungen vorgeschrieben sind oder es sich um eine Änderung der Netzparameter handelt.
11)Verbindungsstörungen infolge einer schlechten Funkwellenausbreitung oder mangelnder Netzdeckung durch fehlende
Relaisstation.
Von der Herstellergewährleistung ausgenommen sind Geräte und Zubehörteile, von denen Markierungen oder
Seriennummer entfernt oder geändert oder bei denen das Etikett abgelöst oder beschädigt wurde.
Mit Ausnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung kann nur nach den oben aufgeführten Bestimmungen ein
Anspruch gegen den Hersteller wegen eines defekten Gerätes oder Zubehörteils geltend gemacht werden. Die vorliegende
Herstellergewährleistung schließt jegliche andere mit dem Verkauf des Gerätes ausdrücklich oder stillschweigend
verbundene Gewährleistung aus.
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Gewährleistung ..........................................
Für das erworbene Mobiltelefon wünschen wir volle Zufriedenheit.
Neben der in Ihrem Land geltenden gesetzlichen Gewährleistung besteht für dieses Mobiltelefon eine
Herstellergewährleistung von einem (1) Jahr für Fertigungsmängel ab dem in Ihrer Rechnung ausgewiesenen Kaufdatum.
Auch wenn die gesetzliche Gewährleistung in Ihrem Land mehr als 1 (ein) Jahr beträgt, wird die gesetzliche Gewährleistung
durch diese Herstellergewährleistung nicht beeinflusst.
Die in diesem Kapitel angeführte Herstellergewährleistung gilt auch für den Akku und die Zubehörteile, jedoch nur für sechs
(6) Monate ab dem in der Rechnung ausgewiesenen Kaufdatum.
Zum Erhalt dieser Herstellergewährleistung müssen Sie Ihrem Händler oder einem von Alcatel zugelassenen
Kundenzentrum (die Liste ist im Internet unter www.alcatel.com aufgeführt) jeden Mangel des Gerätes sofort mitteilen und
die Rechnung vorweisen, die Ihnen beim Kauf ausgestellt wurde. Der Händler bzw. das Kundenzentrum entscheidet, ob ein
als defekt festgestelltes Gerät (Telefon oder Zubehörteil) zweckmäßigerweise ganz oder teilweise repariert oder
ausgetauscht wird. Diese Herstellergewährleistung umfasst die Kosten für Teile und Arbeitszeit, schließt jedoch alle anderen
Kosten aus. Die Reparatur oder der Austausch kann mit gebrauchten generalüberholten Teilen erfolgen, wenn deren
Funktion gleichwertig ist.
Auf eine Reparatur, Modifikation oder einen Austausch von Teilen entsprechend der Herstellergewährleistung wird eine
Herstellergewährleistung von drei Monaten gegeben, soweit dem gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.
Diese Herstellergewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden oder Fehler (Ihres Telefons oder Zubehörs), die auf
folgende Ursachen zurückzuführen sind:
1) Nichteinhaltung der Bedienungsanleitung oder Installationsanleitung
2) Nichteinhaltung der im Einsatzland geltenden technischen Normen und Sicherheitsnormen
3) Unfachgerechte Wartung der Akkus und anderer Energiequellen und der elektrischen Einrichtung im Allgemeinen
4) Unfälle oder Folgen eines Diebstahls (des Fahrzeugs), Vandalismus, Blitzschlag, Feuer, Feuchtigkeit, Eindringen von
Flüssigkeit, atmosphärische Einflüsse.
5) Montage oder Einbau des Telefons oder Zubehörs in andere Geräte, die nicht vom Hersteller empfohlen wurden, wenn
nicht ausdrücklich eine schriftliche Genehmigung vom Hersteller vorliegt.