INFORMATION ZUR VORSCHRIFTSGEMÄSSEN ENTSORGUNG DES PRODUKTES gemäß Art. 26 des ital.
Gesetzes Nr. 49 vom 14.03.2014 „UMSETZUNG DER EUROPÄISCHEN RICHTLINIE 2012/19/EG ÜBER
ELEKTRO- UND ELEKTRONIK-ALTGERÄTE“
Am Ende seiner Lebensdauer darf dieses Gerät nicht im Haushaltsmüll entsorgt werden. Jeder Verbraucher kann
einen wichtigen Beitrag zur erneuten Nutzung, zum Recycling und zu anderen Formen der Wiederverwendung dieser
Altgeräte leisten.
Das Gerät muss separat gesammelt und der entsprechenden kommunalen Sammelstelle zugeführt werden. Es ist aber
auch möglich, es beim Kauf eines neuen, gleichartigen Geräts kostenlos an den Händler zurückzugeben.
Die getrennte Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte vermeidet eine Gefährdung der Umwelt und
Gesundheit durch unsachgemäße Abfallbeseitigung. Außerdem ermöglicht das Recycling der darin enthaltenden
Materialien eine erhebliche Ressourcen- und Energieeinsparung.
Als Hinweis auf die Pflicht zur getrennten Entsorgung ist auf dem Gerät das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne
abgebildet.