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48 Installations-Handbuch für die CD34/72/15004
Bei Klasse C Installationen sind folgende Komponenten für die Scharf/Unscharfschaltung
erforderlich:
1 x Blockschloß mit Auf-und Zuschließsperre (z.B. CD 225 DB mit Auf-und Zuschließsperre)
1 x GVE Steuergerät GVE 8200
1 x GVE Tastatur GVE 8201
Erforderliche Programmierung der CD 15004:
* Je Bereich mit GVE-Funktion muß eine Meldegruppe mit Funktion „GVE“ programmiert werden.
* Im VdS-Menü muß die Funktion Kombination Blockschloß + GVE für den jeweiligen Bereich eingeschaltet
werden.
Funktionsbeschreibung:
Der jeweilige Sicherungsbereich mit GVE-Einrichtung kann wie gewohnt durch das Blockschloß
scharfgeschaltet werden. Nach der Scharfschaltung verhindert die Aufschließsperre des Blockschloß
mechanisch das unscharfschalten des Bereiches (keine Unscharffreigabe von Zentrale). Auch bei
gewaltsamen Betätigen des Blockschloß in Stellung unscharf verbleibt die Zentrale scharf (logische
Verknüpfung mit Eingang GVE). Erst durch korrekte Codeeingabe an der GVE-Tastatur schaltet das GVE-
Steuergerät den Realisausgang „Code richtig“ und betätigt somit die GVE-MG. Erst jetzt wird für eine Dauer
von 30 Sekunden der Ausgang Blockschloß durch die Zentrale geschaltet und der Bereich kann unscharf
geschaltet werden .
Nur nach einer Alarmbedingung schaltet die Zentrale den Ausgang Blockschloßfreigabe ohne
Zeitbegrenzung sofort frei und ermöglicht ein unscharfschalten ohne GVE-Codeeingabe (Alarmverfolger /
Wachdienst Funktion).
Verzögerung der Unscharfschaltung bei Anlagen mit GVE:
Aufgrund geänderter Geräterichtlinien müssen VdS-Klasse C anerkannte Zentralen über eine einstellbare
Verzögerungszeit (min. 0-30 Minuten) für die Unscharfschaltung nach Alarm in Verbindung mit einer
geistigen Schalteinrichtung verfügen.
Somit wird die Unscharffreigabe für das Blockschloß nach Alarm erst nach Ablauf der programmierten
Verzögerungszeit geschaltet. Alternativ kann durch Betätigung der geistigen Schalteinrichtung auch vor
Ablauf der Verzögerungszeit die Unscharffreigabe erreicht werden.
Beispiel: Falls im VdS Menü / Verschiedenes unter der Funktion „GVE-Verzög.“ eine Verzögerungszeit in
Minuten programmiert wurde, kann durch den Alarmverfolger die Anlage/Bereich erst nach Ablauf der
programmierten Verzögerungszeit durch das Blockschloß unscharf geschaltet werden. Bis zu diesem
Zeitpunkt verhindert die Aufschließsperre daß das Blockschloß betätigt werden kann.
Damit der Betreiber nach einem Alarm nicht die Verzögerungszeit abwarten muß, erhält dieser durch
Eingabe eines gültigen Codes an der Eingabevorrichtung der GVE auch vor Ablauf der Verzögerungszeit die
Unscharffreigabe und kann die Anlage/Bereich durch das Blockschloß unscharf schalten.
Alternativ kann auch die in diesem System anerkannte Schalteinrichtung CODIC SE/C, SE/ZE, SE/B,
EAK 8300 sowie SESAM ISE anstelle eines Blockschloß mit GVE-Einrichtung verwendet werden.
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