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Installations-Handbuch für die CD34/72/15004 47
WICHTIGE HINWEISE FÜR DIE INBETRIEBNAHME
1) Programmiermodus
Der Programmiermodus kann nur im unscharfen Zustand (aller Bereiche) aufgerufen werden.
Nach Eingabe des werkseitigen Programmiercodes „01278“ muß im VdS-Modus immer
ein gültiger
Benutzercode zusätzlich eingegeben werden. Nach Eingabe des Benutzercodes erscheint in der Anzeige
der Text „Programmierung È“.
Wird bei scharfgeschalteten Bereich versucht in den Programmiermodus zu gelangen, erscheint die
Meldung „Kein Zugriff / Unscharf n. möglich“ in der Anzeige.
Nachfolgend ist die Taste „È“ zu betätigen um in das erste Menü (Wartung) zu gelangen oder ein
„Sprungbefehl“ zum direkten Aufrufen einer Funktion einzugeben. Beispiel „2 ; 7 „ um im 2. Menü Timer
die 7. Option (Uhrzeit) zu verändern (2; 6 bei CD 34/72). Siehe auch Programmierübersicht im Anhang.
2) Montageort der Zentrale:
Werkseitig sind alle Zentralen für einen Scharfschaltbereich vorprogrammiert. Bei Änderung der
Programmierung auf mehrere Bereiche muß die Zentrale in einem eigenen, gesicherten Bereich
(Bereich 1) installiert werden. Weiterhin muß für diesen „Zentralenbereich“ ein Blockschloß mit Auf-und
Zuschließsperre vorgesehen werden. Hiermit ist sichergestellt, daß alle anderen Bereich nur nach
Scharfschaltung des Bereiches 1 eine Blockschloßfreigabe erhalten und scharfgeschaltet werden
können. Durch die Aufschließsperre des Blockschloß 1 wird weiterhin sichergestellt, daß der Bereich 1
nur unscharfgeschaltet werden kann, wenn zuvor alle anderen Bereiche unscharf geschaltet wurden.
Diese Zwangsläufigkeit stellt sicher, daß nur im unscharfen Zustand aller Bereiche die Zentrale
zugänglich ist und der Zentralenbereich immer zuerst scharfgeschaltet sein muß.
Alternativ kann die Zentralen in einem abschließbaren überwachten Stahlschrank mit einem Sperrschloß
installiert werden. Das Sperrschloß muß durch das S/U Relais der Zentrale angesteuert werden, um
sicherzustellen, daß nur im unscharfen Zustand aller Bereiche das Sperrschloß betätigt werden kann.
Geistige Schalteinrichtung GVE für Klasse C Installationen
In Klasse C (SG3 - SG6) Installationen muß zusätzlich eine geistige Schalteinrichtung in Verbindung mit
einem Klasse C Blockschloß (mit Auf-und Zuschließsperre) vorgesehen werden um zu verhindern, daß
durch Manipulation der Schalteinrichtung die Zentrale/Bereich unscharf geschaltet werden kann.
Die in diesem System anerkannte geistige Schalteinrichtung GVE 8200 / GVE 8201 muß an eine
Meldegruppe mit Funktion „GVE“ beschaltet werden. Nach korrekter Codeeingabe an der GVE-Tastatur in
der Nähe des Blockschloß aktiviert die Zentrale den Ausgang Blockschloß für 30 Sekunden damit der
Bereich anschließend durch das Blockschloß unscharfgeschaltet werden kann.
Hierzu muß im Menü „VdS“ die Funktion „GVE+ Blockschloß“ für den gewünschten Bereich aktiviert werden.
Somit ist sichergestellt, daß nur nach gültiger Codeeingabe der GVE-Einheit der Bereich unscharf geschaltet
werden kann. Die Zentrale verbleibt im externscharfen Zustand auch wenn das Blockschloß gewaltsam in
Stellung unscharf geschaltet wird.
Hinweis: Nur nach einem Einbruchalarm / Sabotagealarm wird die „Unscharf-Freigabe“ des Blockschloß
ohne vorherige GVE-Codeeingabe geschaltet.
Alternativ können auch folgende Schalteinrichtung anstelle eines Blockschloß und GVE verwendet werden:
CODIC SE/C, SE/ZE, SE/B, EAK 8300 sowie SESAM ISE.
Die Zentrale muß im Überwachungsbereich eines Bewegungsmelders installiert werden.
Ein Zugriff auf die Zentrale darf nur im unscharfen Zustand aller Bereich möglich sein.
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