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Drohende Gefahr oder gefährliche Situation. Das
Nichtbeachten dieser Hinweise kann Verletzungen
zur Folge haben oder zu Sachbeschädigung führen.
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Wichtige Hinweise zum sachgerechten Umgang.
Das Nichtbeachten dieser Hinweise kann zu Störun-
gen führen.
Benutzerhinweise. Diese Hinweise helfen Ihnen,
alle Funktionen optimal zu nutzen.
Montage, Bedienung und Wartung. Hier wird Ihnen
genau erklärt, was Sie tun müssen.
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Wichtige Hinweise für umweltgerechtes Verhal-
ten. Das Nichtbeachten dieser Hinweise kann zu
Umweltschäden führen.
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Nehmen Sie bitte das beiliegende Montage- und
Bedienungsblatt zur Hand, wenn im Text auf die Bild-
Nr. verwiesen wird.
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Gemäß der Maschinenlärmschutzverordnung vom September 2002
dürfen Benzin-Freischneider/Grastrimmer/Heckenschere/ Hochentas-
ter in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsied-
lungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, Kur- und
Klinikgebieten und Gebieten für die Fremdenbeherbergung sowie auf
dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten an Sonn- und
Feiertagen sowie an Werktagen von 20.00 bis 7.00 Uhr nicht in Be-
trieb genommen werden.
Bitte beachten Sie auch die regionalen Vorschriften zum Lärm-
schutz.
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Allgemein gilt:
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die
Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-,
Wartungs- und Instandsetzungsbedingungen und die Befol-
gung der in der Anleitung enthaltenen Sicherheitshinweise.
Jeder weiter darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht
bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden je-
der Art haftet der Hersteller nicht: Das Risiko trägt allein der
Benutzer.
Eigenmächtige Veränderungen an dem Gerät schließen eine
Haftung des Herstellers für daraus entstehende Schäden je-
der Art aus.
Das Gerät darf nur von Personen gerüstet, genutzt und
gewartet werden, die damit vertraut und über die Gefahren
unterrichtet sind. Instandsetzungsarbeiten dürfen nur durch
uns bzw. durch von uns benannte Kundendienststellen
durchgeführt werden.
Für den Freischneider / Grastrimmer gilt:
Der Freischneider darf nur zum Mähen von Gras und zum
Schneiden von Buschwerk und Unterholz im privaten Be-
reich eingesetzt werden.
Der Grastrimmer ist für das Schneiden von Gras, und ähnli-
chem Bewuchs sowie Rasenkanten im privaten Haus- und
Hobbygarten geeignet, die mit dem Rasenmäher nicht er-
reicht werden können.
Das Gerät darf nicht in öffentlichen Anlagen, Parks, Sport-
stätten oder an Straßen und in der Land- und Forstwirtschaft
eingesetzt werden.
Das Gerät darf nicht verwendet werden zum Schneiden
und Zerkleinern:
- von Hecken, Sträuchern und Büschen
- von Blumen
- im Sinne von Kompostiergut.
Es besteht Gefahr von Verletzungen!
Für die Heckenschere gilt:
Die Heckenschere ist nur für das Schneiden von Zweigen
und frischen Trieben an Hecken und Büschen im Haus- und
Hobbygarten bestimmt.
Als Heckenschere für den privaten Haus- und Hobbygarten
werden solche Geräte angesehen, die nicht in öffentlichen
Anlagen, Parks, Sportstätten sowie in der Land- und Forst-
wirtschaft eingesetzt werden.
Das Gerät darf nicht zum Schneiden von Rasen, Rasenkan-
ten oder zum Zerkleinern für das Kompostieren genutzt wer-
den. Es besteht Gefahr von Verletzungen!
Für den Hochentaster gilt:
Der Hochentaster ist nur für das Abtrennen von Ästen an
stehenden Bäumen geeignet.
Den Hochentaster nicht zum Fällen von Bäumen, Schösslin-
gen oder Gebüsch verwenden.
Den Hochentaster nicht zum Sägen von Baustoffen und
Kunststoffen verwenden.
Der Hochentaster ist nur für die private Nutzung im Haus-
und Hobbygarten geeignet.
Der Hochentaster ist nicht für Forstarbeiten (Entasten im
Wald) geeignet.
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Auch bei bestimmungsgemäßer Verwendung können trotz
Einhaltung aller einschlägigen Sicherheitsbestimmungen auf-
grund der durch den Verwendungszweck bestimmten Konstruk-
tion noch Restrisiken bestehen.
Restrisiken können minimiert werden, wenn die „Sicherheitshin-
weise“ und die „Bestimmungsgemäße Verwendung“, sowie die
Betriebsanleitung insgesamt beachtet werden.
Rücksichtnahme und Vorsicht verringern das Risiko von Perso-
nenverletzungen und Beschädigungen.
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