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14-DE
Bedienungs und Wartungsanleitung - DE
7. Rauchabzug des Kessels
Der Rauchabzug vom Kessel muss in die Abluftöffnung
des Schornsteins eingemündet sein. Ist es nicht möglich, die
Kessel an die Abluftöffnung des Schornsteins unmittelbar an-
zuschließen, so sollte entsprechender Aufsatzstück des Rau-
chabzugs möglicht kurz, aber nicht länger als 1 m sein, ohne
Zusatzheizfläche und in der Richtung zum Schornstein ste-
igen muss. Die Rauchabzüge müssen mechanisch fest und
gegen Abgasdurchdringung dicht und innen für Reinigung
zugänglich sein. Die Rauchabzüge dürfen durch fremde Wo-
hnungseinheiten oder Nutzräume nicht geführt werden. Der
Innenquerschnitt des Rauchabzugs darf nicht größer als der
Innenquerschnitt des Fuchses sein und darf sich nicht in der
Richtung zum Schornstein verengen. Die Verwendung von
Rauchbögen ist nicht geeignet. Die Ausführungsarten des Rau-
chabzugs durch Konstruktionen aus brennbaren Werstoffen
sind in der Anlagen 2 bis 3 ČSN 061008 angeführt und sind
insbesondere für mobile Anlagen, Holzhütten usw. geeignet.
1 - Abgasthermometer
2 - Reinigungsöffnung
3 - Drosselklappe (Schornsteinzugbegrenzer)
INFO - Im Falle großen Schornsteinzugs ist in den Rauchabzug die Drosselklappe /3/, oder
der Schornsteinzugbegrenzer, siehe Preisliste ATMOS, zu installieren.
8. Brandschutz bei Installierung und Verwendung von Wärme-
verbrauchern
Auszug aus ČSN 061008 – Brandsicherheit lokaler Verbraucher und Wärmequellen
Sicherer Entfernung
Bei Installierung des Verbrauchers muss der Sicherheitsabstand von Baustoffen, mindestens 200 mm
eingehalten werden. Dieser Abstand gilt auch für Kessel und Rauchabzüge, die in der Nähe von brenn-
baren Stoffen der Brennbarkeitsstufe B, C1 und C2 (Brennbarkeitsstufe ist in der Tab. Nr.1 angeführt)
untergebracht sind. Der Sicherheitsabstand (200 mm) muss verdoppelt werden, wenn die Kessel und
Rauchabzüge in der Nähe von brennbaren Stoffen der Stufe C3 (siehe Tab. Nr.1) untergebracht sind.
Der Sicherheitsabstand ist zu verdoppeln in dem Fall, wann die Stufe des brennbaren Stoffes nicht
nachgewiesen ist. Der Sicherheitsabstand wird bei Verwendung von wärmedämmender brandfester
Platte (Asbestplatte) mit der Stärke von min. 5 mm, die 25 mm vom geschützten brennbaren Stoff
(brennbare Isolierung) angebracht ist, auf die Hälfte (100 mm) erniedrigt. Die Abschirmplatte oder
Schutzblende (auf dem geschützten Gegenstand) muss den Umriss der Kessel, einschließlich Rau-
chabzüge, an jeder Seite mindestens um 150 mm und über obere Kesselfläche mindestens um 300 mm
überragen. Mit der Abschirmplatte oder Schutzblende müssen auch die Einrichtungsgegenstände aus