Bedienungsanleitung - DE
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10. Brandschutz bei der Installation und der Nutzung der Wärmegeräte
Auszug aus ČSN 061008 – Brandschutz lokaler Verbrauchsgeräte und von Wärmequellen.
Sicherheitsabstände
Bei der Installation des Kessels muss der Sicherheitsabstand zu Baumaterialien von mindestens 200
mm eingehalten werden. Dieser Abstand gilt für Kessel und Rauchgasleitungen, die sich in der Nähe
von brennbaren Materialien der Brennbarkeitsklasse B, C1 und C2 befinden (die Brennbarkeitsklas-
sen sind in Tabelle Nr. 1 angeführt). Der Sicherheitsabstand (200 mm) muss verdoppelt werden, wenn
sich der Kessel und die Rauchgasleitungen in der Nähe von brennbaren Materialien der Klasse C3
befinden (siehe Tabelle Nr. 1). Der Sicherheitsabstand ist in dem Fall zu verdoppeln, wenn die Brenn-
barkeitsklasse des brennbaren Stoffes nicht nachgewiesen ist. Der Sicherheitsabstand vermindert sich
um die Hälfte (100 mm), wenn Wärmeisolationsplatten (Asbestplatte) verwendet werden, die nicht-
brennbar und mindestens 5 mm dick sind und sich 25 mm vom zu schützenden brennbaren Material
befinden (Brennbarkeitsisolation). Eine Deckplatte oder eine Schutzblende (auf dem zu schützenden
Gegenstand) muss den Umriss des Kessel und der Rauchgasleitungen überragen, und zwar auf jeder
Seite um mindestens 150 mm und oberhalb der oberen Fläche des Kessels mindestens um 300 mm.
Mit einer Deckplatte oder einer Schutzblende sind auch die Einrichtungsgegenstände aus brennbaren
Materialien zu versehen, sofern der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann (zum Beispiel
in mobilen Einrichtungen, Hütten usw. – detaillierter in ČSN 061008). Der Sicherheitsabstand muss
auch bei der Einlagerung von Einrichtungsgegenständen in der Nähe des Kessels eingehalten werden.
Befindet sich der Kessel auf einem Fußboden aus brennbarem Material, so ist dieser mit einer nicht-
brennbaren Wärmeisolationsunterlage auszulegen, die den Grundriss auf der Seite der Aschkastentür
und der Tür für das Nachlegen um mindestens 300 mm überragt - auf den anderen Seiten beträgt der
Vorsprung mindestens 100 mm. Als nichtbrennbare Wärmeisolationsunterlagen können alle Materi-
alien verwendet werden, die die Brennbarkeitsklasse A haben.
Tab. Nr.1
Brennbarkeitsklassen der
Baustoffe und Produkte
Baustoffe und Produkte eingegliedert in die Brennbarkeitsklas-
sen (Auszug aus ČSN EN 13501-1)
A – nicht brennbare Granit, Sandstein, Betonarten, Ziegel, Keramikfliesen, Putz,
Brandschutzputz usw.
B - nicht leicht brennbar Akumin, Laubbaumholz (Eiche, Buche), Spanholzplatten,
Sperrholz, Sirkolith, Werzalith, gehärtetes Papier (Umakart, Ecrona)
C 1 – schwer brennbar Laubbaumholz (Eiche, Buche), Spanholzplatten, Sperrholz,
Sirkolith, Werzalith, gehärtetes Papier (Umakart, Ecrona)
C 2 - mittel brennbar Nadelbaumholz (Kiefer, Lärche, Fichte),
Spanholz und Korkplatten, Gummifußböden (Industrial, Super)
C 3 – leicht brennbar Holzfaserplatten (Pinwandmaterial, Sololak, Sololith), Zellulosema-
terialien, Polyurethan, Polystyren, Polyethylen, erleichtertes PVC
HINWEIS - Unter Umständen, die zur Gefahr des vorübergehenden Entstehens von brenn-
baren Gasen oder Dämpfen führen und bei Arbeiten, bei denen vorübergehende Brand- oder
Explosionsgefahr (zum Beispiel beim Kleben von Linoleum, PVC usw.) entstehen kann,
ist der Kessel rechtzeitig vor dem Entstehen der entsprechenden Gefahr außer Betrieb zu
nehmen. Auf den Kesseln und bis zu einem Abstand, der kleiner als der Sicherheitsab-
stand ist, dürfen keine Gegenstände aus brennbaren Materialien abgelegt werden.