Clou Pellet / Clou Compact Pellet Benutzerhandbuch
24
deutsch
8 Gewährleitung und Garantie
Garantieerklärung: Für Ihren Austroflamm Pelletofen garantieren wir für die einwandfreie Funk-
tion des Korpus sechs Jahre, aller weiteren Bauteile aus Stahl und Guss zwei Jahre ab dem Erst-
verkaufsdatum.
Stahl- und Gussteile sowie Elektro- und Elektronikbestandteile, die während der Garantiezeit Ma-
terial- und/oder Verarbeitungsmängel aufweisen („Garantiefall“), werden gegen Neuteile ersetzt,
sofern der Garantiefall nach Kenntnis innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend ge-
macht wird . Funktionsprobleme an elektronischem Zubehör (z.B.: WLAN-BOX, SmartSpot) be-
rechtigen lediglich zur Garantiebeanspruchung für das jeweilige Zubehör.
Unsere Garantieleistung umfasst lediglich die kostenlose Lieferung der Neuteile.; Arbeits- und
Wegzeiten werden davon nicht erfasst.
Ausnahmen: Wir gewähren keine Garantie auf Verschleißteile (z.B.: Keramott, Dichtungen, Bo-
denrost bzw. Brennmulde, Zündpatrone, Temperaturfühler, Bundlager), Oberflächenbeschichtun-
gen, Lack, Glas und Keramiken. Bei derartigen Mängeln ist kein Garantiefall eingetreten.
Beim Anheizen, im Betrieb und beim Auskühlen kommt es vor, dass Ihr Pelletofen Geräusche
(Knistern, leises Klacken) verursacht. Ursache dafür ist die unterschiedliche Ausdehnung der ver-
schiedenen Materialien unter Temperatureinwirkung in Ihrem Pelletofen. Derartige Geräusche
berechtigen nicht zu Garantieleistungen und stellen keinen Garantiefall dar.
Der räumliche Geltungsbereich unserer Garantie erstreckt sich auf Österreich, Deutschland und
Frankreich. Für alle übrigen Länder gelten gesonderte Bedingungen des Importeurs im jeweili-
gen Land.
Kein Garantiefall tritt ein, wenn sich Ihr Austroflamm Pelletofen nicht im räumlichen Geltungsbe-
reich befindet, woran auch eine Beförderung oder Versendung durch Austroflamm nichts ändert.“
Voraussetzungen: Ein Garantiefall ist nur dann ersatzfähig, wenn Ihr Austroflamm Pelletofen ge-
mäß dem Benutzerhandbuch betrieben, gewartet und von einem von Austroflamm autorisiertem
Fachmann installiert und in Betrieb genommen wurde. Zur Ersatzfähigkeit des Garantiefalles muss
das Inbetriebnahmeprotokoll spätestens ein Monat nach Erstinbetriebnahme bei Austroflamm
eingelangt sein. Zur Inanspruchnahme der Garantie dürfen Reparaturen an Ihrem Pelletofen nur
durch einen von Austroflamm autorisierten Servicetechniker durchgeführt werden.
Der Garantieanspruch wird mit der Rechnung und Seriennummer bei dem Austroflamm Fach-
händler über den der Kauf erfolgte geltend gemacht. Eine ungerechtfertigte Garantieinanspruch-
nahme wird Ihnen rückbelastet.
Service ist fällig nach Erreichen einer für das Gerät spezifischen Stundenanzahl, jedoch mindes-
tens 1x jährlich zur GARANTIESICHERUNG!
Der Service kann auch vom Austroflamm Serviceteam übernommen werden.
4.) Gewährleistung: Durch diese Garantie bleiben Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte uns
gegenüber unberührt. Sollte Ihr Austroflamm Pelletofen bereits im Zeitpunkt der Übergabe
mangelhaft sein, können Sie sich jedenfalls an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung
wenden, unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch
genommen wird.