Erläuterung einzelner Fußnoten in der länderspezischen Tabelle:
a. In den unter Anmerkung 2 genannten Ländern ist die Nutzung dieses Kanals strengstens
untersagt.
b. Dieser Kanal darf zwischen Rhein-Kilometer 150 und Kilometer 350 nicht genutzt werden.
c. In den Niederlanden wird dieser Kanal für die Kommunikation vor Ort bei Sicherheits-
operationen auf Nordsee, Ijsselmeer, Waddenzee, Ooster- und Westerschelde verwendet.
d. Dieser Kanal darf außerdem für Lotsenbetrieb, Vertäuung, Schleppschifffahrt und andere
nautische Zwecke verwendet werden.
e. Dieser Kanal ist der erste Kanal für die Kommunikation von Schiff zu Schiff, sofern die
zuständige Behörde keinen anderen Kanal bestimmt hat. In den unter Anmerkung 2
genannten Ländern darf die Ausgangsleistung bis zum 1. Januar 2005 auf einen Wert
zwischen 6 und 25 W eingestellt werden.
f. In den unter Anmerkung 2 genannten Ländern wird dieser Kanal für die Servicekategorie
„Ship-to-Port“ (Schiff an Hafenbehörden) verwendet.
g.
In den Niederlanden wird dieser Kanal von der nationalen Küstenwache für die Kommunikation
bei Ölverschmutzungsoperationen in der Nordsee und für Sicherheitsmeldungen für Nordsee,
Waddenzee, Ijsselmeer, Ooster- und Westerschelde verwendet.
h. Dieser Kanal darf nur für die Kommunikation der Servicekategorie „An Bord“ verwendet
werden.
i. Dieser Kanal darf nur für die Kommunikation zwischen auslaufenden Schiffen und beteiligten
Küstenstationen im Fall von Notruf- und Sicherheitskommunikation in den maritimen
Seebereichen verwendet werden. In den unter Anmerkung 2 genannten Ländern kann
dieser Kanal für Notruf, Sicherheit und Funkrufe verwendet werden.
j. Die Ausgangsleistung sollte automatisch auf einen Wert zwischen 0,5 und 1 W reduziert
werden.
k. Dieser Kanal kann für Kommunikation mit sozialem Charakter verwendet werden.
l. In den Niederlanden und Belgien darf dieser Kanal für die Übermittlung von Meldungen
bezüglich Bunkerung und Verproviantierung genutzt werden. Die Ausgangsleistung muss
manuell auf einen Wert zwischen 0,5 und 1 W reduziert werden.
m. Dieser Kanal kann auch für öffentliche Kommunikation verwendet werden.
n. Dieser Kanal wird für ein automatisches Schiffsidentifizierungs- und Schiffsüberwachungs-
system (AIS) verwendet, das in der Lage ist, den weltweiten Betrieb auf See und den
Binnenschifffahrtswegen abzudecken.
o. Dieser Kanal wird auf freiwilliger Basis bereitgestellt. Sämtliche existierenden Geräte sollten
innerhalb von einer Frist von zehn Jahren, nachdem diese Vereinbarung in Kraft getreten ist,
auf diesem Kanal funktionsfähig sein.
p. Nach der Genehmigung durch die verantwortlichen Behörden darf dieser Kanal nur noch
temporär für spezielle Ereignisse verwendet werden.
q. In der Tschechischen Republik wird dieser Kanal für die Servicekategorie „Nautische
Informationen“ verwendet.
r. In der Tschechischen Republik wird dieser Kanal für die Servicekategorie „Ship-to-Port“ (Schiff
an Hafenbehörden) verwendet.
B&G– V50 und H50 Benutzerhandbuch 93