Die o.g. Sicherheitsabstände zu brennbaren und schützenswerten Gegenständen, wie z.B.
Holz, Holzverkleidung, Möbel usw., sowie zu tragenden Wänden aus Stahlbeton müssen für
Ihre Sicherheit unbedingt eingehalten werden. Zu nicht brennbaren und schützenswerten
Bauteilen und Materialien, kann der Abstand in Abstimmung mit dem
Bezirksschornsteinfegermeister verringert werden. Mit Einhaltung der Sicherheitsabstände
erfüllen Sie die Feuerungs(anlagen)verordnung (FeuVo) der Bundesländer, die die
Vorschriften zur Aufstellung von Feuerungsanlagen regelt.
Trotz Einhaltung der vorgegebenen Sicherheitsabstände kann es in dem Bereich um den
Kaminofen zur Verfärbung von empfindlichen Materialien wie z.B. Vlies-, Vinyl-, Struktur-,
Textiltapeten o.ä. kommen. Die Verfärbungen sind auf die Beschaffenheit der Materialien
zurückzuführen. In dem Fall ist kein Gewährleistungsanspruch zu gewähren, da die
Sicherheitsabstände zu brennbaren und schützenswerten Gegenständen sich lediglich auf
den Brandschutz beziehen.