14. RECYCLING- UND ENTSORGUNGSANLEITUNG
Der Abriss und die Entsorgung des Ofens liegen in der alleinigen Verantwortung des
Eigentümers, der sich an die in seinem Land geltenden Sicherheits-, Umwelt- und
Umweltschutzbestimmungen halten muss. Am Ende seiner Nutzungsdauer darf das
Produkt nicht mit dem Siedlungsabfall entsorgt werden. Es kann bei den von den lokalen
Behörden eingerichteten getrennten Sammelstellen oder bei Einzelhändlern, die diesen
Service anbieten, abgegeben werden. Indem Sie das Produkt getrennt entsorgen, können
Sie mögliche negative Folgen für Umwelt und Gesundheit vermeiden, die sich aus einer
unsachgemäßen Entsorgung ergeben, und Sie können die Materialien, aus denen es besteht,
zurückgewinnen und so erhebliche Energie- und Ressourceneinsparungen erzielen.
Die Hauptbestandteile des Geräts und die Anweisungen für ihre korrekte Trennung und
Entsorgung am Ende ihrer Nutzungsdauer:
GLASKERAMIK: Wertstoff- oder Recyclinghof
GLASFASER: Wertstoff- oder Recyclinghof
GUSS: Wertstoff- oder Recyclinghof
STAHL, STAHL LACKIERT,
EDELSTAHL, EMAILLIERTER STAHL: Wertstoff- oder Recyclinghof
VERCHROMTE BAUTEILE: Wertstoff- oder Recyclinghof
THERMO-BETON / VERMICULITE: Baustellen-Restabfälle auf
der Müllumladestation