4.2 Zulässige Brennstoffe
5 .
Zulässige Brennstoffe nach der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung und aufgrund
der Typprüfung sind:
lufttrockenes, naturbelassenes Scheit- und Stückholz. Hartholz muss mindestens
2 Jahre, Weichholz mindestens 1 Jahr trocken gelagert werden.
Untersagt ist:
Die Verbrennung von Abfällen sowie ungeeigneten und unzulässigen
Brennstoffen, wie z.B. Feinhackschnitzel, Rinden- und Spanplattenabfälle,
Kohlegrus, feuchtes oder mit Holzschutzmittel behandeltes Holz, Papier und
Pappe.
4.3 Schornsteinanschluss
5 .
Der Rauchrohranschluss kann wahlweise an der Seite, hinten oder oben erfolgen.
- Abgang hinten:
Der Herd wird mit vorinstalliertem Rauchrohrabgang nach hinten geliefert.
- Abgang oben:
Nach Abnahme der Herdplatten entfernen Sie den Rohrstutzen am Abgang
hinten. Der hintere Abgang wird nun mittels des mitgelieferten verzinkten
Schutzdeckel verschlossen. Entfernen Sie den Schutzdeckel aus der
Herdplatte und setzen Sie dafür den Rauchrohrstutzen ein. Die Arretierung
erfolgt dabei durch Drehen nach links. Die Herdplatte ist hierbei anzuheben,
um ein Verklemmen mit der Rauchumlenkklappe zu verhindern.
- Abgang an der Seite:
Nach Abnahme der Herdplatten entfernen Sie die emaillierte Abdeckung, die
emaillierte Seitenwand und dann die verzinkten Schutzdeckel. Danach
entfernen Sie den Rohrstutzen am hinteren Abgang und setzen diesen am
Seitenabgang ein. Zur Arretierung benutzen Sie den mitgelieferten
Bajonettring. Nach dem Befestigen der Seitenwand richten Sie den
Rohrstutzen vor dem endgültigen Befestigen mittig aus. Zuletzt verschließen
Sie den Abgang hinten mit den verzinkten Schutzdeckeln.