3. Gerätesicherheitsgesetz
Nach dem Gerätesicherheitsgesetz ist der Erwerber und Betreiber eines Herdes verpflichtet,
sich über die richtige Handhabung zu informieren.
4. Transport
Der Herd wird einzeln auf einer Transportpalette mit Pappe und Kantenschutz verpackt
ausgeliefert. Der Herd ist sorgfältig zu transportieren und darf dabei weder gestürzt, gekantet
oder gar auf den Kopf gestellt werden.
Beim Transport ist der Herd mit der Seitenwand auf eine Karre (Kennzeichnung auf Karton
beachten) zu nehmen. Erfolgt der Transport ohne Verpackung, ist zwischen Karre und Herd eine
weiche Lage (Pappe, Filz o. ä.) zu legen.
Risse in der Schamotteauskleidung sind kein Grund zur Beanstandung. Sie können mit Lehm oder
Schamottemörtel ausgeschmiert werden.
ACHTUNG: Während des Transportes kann der Rauchumlenker verrutschen.
Den Rauchumlenker inkl. Blech bitte wie folgt positionieren: