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Betriebsanleitung Junior II
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licher Besonderheiten, z.B. hinsichtlich Arbeitsorganisa
tion, Arbeitsabläufen, eingesetztem Personal, ergänzen.
Das mit Tätigkeiten an der Maschine beauftragte Perso
nal muß vor Arbeitsbeginn die Betriebsanleitung, und
hier besonders das Kapitel Sicherheitshinweise, gelesen
haben. Während des Arbeitseinsatzes ist es zu spät. Dies
gilt in besonderem Maße für nur gelegentlich, z.B. bei der
Wartung an der Maschine tätig werdendes Personal.
Zumindest gelegentlich sicherheits- und gefahrenbe
wußtes Arbeiten des Personals unter Beachtung der Be
triebsanleitung kontrollieren.
Das Personal darf keine offenen langen Haare, lose Klei
dung oder Schmuck, einschließlich Ringe, tragen. Es be
steht Verletzungsgefahr z. B. durch Hängenbleiben oder
Einziehen.
Soweit erforderlich oder durch Vorschriften gefordert,
persönliche Schutzausrüstungen benutzen.
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Maschine/
Anlage beachten.
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Maschine/
Anlage vollzählig in lesbarem Zustand halten.
Bei sicherheitsrelevanten Änderungen der Maschine/An
lage oder ihres Betriebsverhaltens Maschine/Anlage so
fort stillsetzen und Störung der zuständigen Stelle/Person
melden.
Keine Veränderungen, An- oder Umbauten an der Ma
schine/Anlage, die die Sicherheit beeinträchtigen könn
ten, ohne Genehmigung des Lieferers vornehmen. Dies
gilt auch für den Einbau und die Einstellung von Sicher
heitseinrichtungen und -ventilen sowie für das Schwei
ßen an Rohrleitungen und Behältern.
Ersatzteile müssen den vom Hersteller festgelegten tech
nischen Anforderungen entsprechen. Dies ist bei Origi
nalersatzteilen immer gewährleistet.
Schlauchleitungen müssen vom Betreiber in angemesse
nen Zeitabständen einer Gütekontrolle (Druck-, Sichtprü
fung) unterzogen werden, auch wenn keine sicherheits
relevanten Mängel erkennbar sind.
Vorgeschriebene oder in der Betriebsanleitung angege
bene Fristen für wiederkehrende Prüfungen/Inspektio
nen einhalten.
Zur Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen ist
eine der Arbeit angemessene Werkstattausrüstung unbe
dingt notwendig.
Standort und Bedienung von Feuerlöschern bekanntma
chen.
Die Brandmelde- und Brandbekämpfungsmöglichkeiten
beachten.
Qualifikation, grundsätzliche Pflichten
Arbeiten an/mit der Maschine/Anlage dürfen nur von zu
verlässigem Personal durchgeführt werden. Gesetzlich
zulässiges Mindestalter beachten.
Nur geschultes oder unterwiesenes Personal einsetzen,
Zuständigkeiten des Personals für das Bedienen, Warten,
Instandsetzen klar festlegen.
Sicherstellen, daß nur dazu beauftragtes Personal an der
Maschine tätig wird.
Maschinenführer-Verantwortung festlegen und ihm das
Ablehnen sicherheitswidriger Anweisungen Dritter er
möglichen.
Zu schulendes, anzulernendes, einzuweisendes oder im
Rahmen einer allgemeinen Ausbildung befindliches Per
sonal nur unter ständiger Aufsicht einer erfahrenen Per
son an der Maschine/Anlage tätig werden lassen.
Arbeiten an elektrischen Ausrüstungen der Maschine/
Anlage dürfen nur von einer Elektrofachkraft oder von
unterwiesenen Personen unter Leitung und Aufsicht
einer Elektrofachkraft gemäß den elektrotechnischen Re
geln vorgenommen werden.
Sicherheitshinweise zum Betrieb
Jede sicherheitsbedenkliche Arbeitsweise unterlassen.
Maßnahmen treffen, damit die Maschine/Anlage nur in
sicherem und funktionsfähigem Zustand betrieben wird.
Maschine nur betreiben, wenn alle Schutzeinrichtungen
und sicherheitsbedingte Einrichtungen, z.B. lösbare
Schutzeinrichtungen, Not-Aus-Einrichtungen, Schall
dämmungen, vorhanden und funktionsfähig sind.
Mindestens einmal pro Tag Maschine/Anlage auf äußer
lich erkennbare Schäden und Mängel überprüfen. Einge
tretene Veränderungen (einschließlich des Betriebsver
haltens) sofort der zuständigen Stelle/Person melden.
Maschine ggf. sofort stillsetzen und sichern.
Bei Funktionsstörungen Maschine/Anlage sofort stillset
zen und sichern. Störungen umgehend beseitigen (las
sen).
Ein- und Ausschaltvorgänge, Kontrollanzeigen gemäß
Betriebsanleitung beachten.
Vor Einschalten/Ingangsetzen der Maschine/Anlage si
cherstellen, daß niemand durch die anlaufende Maschi
ne/Anlage gefährdet werden kann.
In der Betriebsanleitung vorgeschriebene Einstell-, War
tungs- und Inspektionstätigkeiten und -termine ein
schließlich Angaben zum Austausch von Teilen /Teilaus
rüstungen einhalten. Diese Tätigkeiten darf nur Fachper
sonal durchführen.
Bedienungspersonal vor Beginn der Durchführung von
Sonder- und Instandhaltungsarbeiten informieren. Auf
sichtsführenden benennen.
Bei allen Arbeiten, die den Betrieb, die Produktionsanpas
sung, die Umrüstung oder die Einstellung der Maschine/
Anlage und ihrer sicherheitsbedingten Einrichtungen so
wie Inspektion, Wartung und Reparatur betreffen, Ein-
und Ausschaltvorgänge gemäß der Betriebsanleitung
und Hinweise für Instandhaltungsarbeiten beachten.
Instandhaltungsbereich soweit erforderlich weiträumig
absichern.
Ist die Maschine/Anlage bei Wartungs- und Reparaturar
beiten komplett ausgeschaltet, muß sie gegen unerwar
tetes Wiedereinschalten gesichert werden. Hauptbe
fehlseinrichtungen verschließen und Schlüssel abziehen
und/oder am Hauptschalter Warnschild anbringen.
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