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2 Umwelthinweise
2.1 Informationen zur Entsorgung:
Ihre Pflichten als Endnutzer
Dieses Elektro- bzw. Elektronik-
gerät ist mit einer durchgestri-
chenen Abfalltonne auf Rädern
gekennzeichnet. Das Gerät darf
deshalb nur getrennt vom un-
sortierten Siedlungsabfall gesammelt und
zurückgenommen werden. Es darf somit
nicht in den Hausmüll gegeben werden.
Das Gerät kann z.B. bei einer kommunalen
Sammelstelle oder ggf. bei einem Vertrei-
ber (siehe unten zu deren Rücknahme-
pflichten in Deutschland) abgegeben wer-
den.
Das gilt auch für alle Bauteile, Unterbau-
gruppen und Verbrauchsmaterialien des zu
entsorgenden Altgeräts.
Bevor das Altgerät entsorgt werden darf,
müssen alle Altbatterien und Altakkumula-
toren vom Altgerät getrennt werden, die
nicht vom Altgerät umschlossen sind. Das
gleiche gilt für Lampen, die zerstörungsfrei
aus dem Altgerät entnommen werden kön-
nen. Der Endnutzer ist zudem selbst dafür
verantwortlich, personenbezogene Daten
auf dem Altgerät zu löschen.
Hinweise zum Recycling
Helfen Sie mit, alle Materialien zu
recyceln, die mit diesem Symbol ge-
kennzeichnet sind. Entsorgen Sie
solche Materialien, insbesondere
Verpackungen, nicht im Hausmüll,
sondern über die bereitgestellten
Recyclingbehälter oder die entspre-
chenden örtlichen Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt - und Ge-
sundheitsschutz elektrische und
elektronische Geräte.
Rücknahmepflichten der Vertreiber
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche
Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt oder
diese gewerblich an Endnutzer abgibt, ist
verpflichtet, bei Abgabe eines neuen Gerä-
tes, ein Altgerät des Endnutzers der glei-
chen Geräteart, das im Wesentlichen die
gleichen Funktionen wie das neue Gerät er-
füllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelba-
rer Nähe, unentgeltlich zurückzunehmen.
Das gilt auch für Vertreiber von Lebensmit-
teln mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 m², die mehrmals im Ka-
lenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elek-
tronikgeräte anbieten und auf dem Markt
bereitstellen. Solche Vertreiber müssen zu-
dem auf Verlangen des Endnutzers Altgerä-
te, die in keiner äußeren Abmessung größer
als 25 cm sind, (kleine Elektrogeräte) im
Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelba-
rer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzuneh-
men; die Rücknahme darf in diesem Fall
nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elek-
tronikgerätes verknüpft, kann aber auf drei
Altgeräte pro Geräteart beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private Haus-
halt, wenn das neue Elektro- oder Elektro-
nikgerät dorthin geliefert wird; in diesem
Fall ist die Abholung des Altgerätes für den
Endnutzer kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten gelten auch für
den Vertrieb unter Verwendung von Fern-
kommunikationsmitteln, wenn die Vertrei-
ber Lager- und Versandflächen für Elektro-
und Elektronikgeräte bzw. Gesamtlager und
Versandflächen für Lebensmittel beinhal-
ten, die den oben genannten Verkaufsflä-
chen entsprechen. Die unentgeltliche Abho-
lung von Elektro- und Elektronikgeräten ist
dann aber auf Wärmeüberträger (z.B. Kühl-
schrank), Bildschirme, Monitore und Geräte,
die Bildschirme mit einer Oberfläche von
mehr als 100 cm² enthalten und Geräte be-
schränkt, bei denen mindestens eine der
äußeren Abmessungen mehr als 50 cm be-
trägt. Für alle übrigen Elektro- und Elektro-
nikgeräte muss der Vertreiber geeignete
Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Ent-
fernung zum jeweiligen Endnutzer gewähr-
leisten; das gilt auch für kleine Elektrogerä-
te (s.o.), die der Endnutzer zurückgeben
möchte, ohne ein neues Gerät zu erwerben.
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