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Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder
in unmittelbarer Nähe, unentgeltlich
zurückzunehmen. Das gilt auch für
Vertreiber von Lebensmitteln mit einer
Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800
m², die mehrmals im Kalenderjahr oder
dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte
anbieten und auf dem Markt bereitstellen.
Solche Vertreiber müssen zudem auf
Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die
in keiner äußeren Abmessung größer
als 25 cm sind, (kleine Elektrogeräte)
im Einzelhandelsgeschäft oder in
unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen; die Rücknahme darf
in diesem Fall nicht an den Kauf eines
Elektro- oder Elektronikgerätes verknüpft,
kann aber auf drei Altgeräte pro Geräteart
beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private
Haushalt, wenn das neue Elektro- oder
Elektronikgerät dorthin geliefert
wird; in diesem Fall ist die Abholung des
Altgerätes für den Endnutzer kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten gelten auch
für den Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln, wenn die
Vertreiber Lager- und Versandflächen
für Elektro- und Elektronikgeräte bzw.
Gesamtlager und Versandflächen für
Lebensmittel beinhalten, die den oben
genannten Verkaufsflächen entsprechen.
Die unentgeltliche Abholung von Elektro-
und Elektronikgeräten ist dann aber auf
Wärmeüberträger (z.B. Kühlschrank),
Bildschirme, Monitore und Geräte, die
Bildschirme mit einer Oberfläche von
mehr als 100 cm² enthalten und Geräte
beschränkt, bei denen mindestens eine
der äußeren Abmessungen mehr als 50
cm beträgt. Für alle übrigen Elektro- und
Elektronikgeräte muss der Vertreiber
geeignete Rückgabemöglichkeiten in
zumutbarer Entfernung zum jeweiligen
Endnutzer gewährleisten; das gilt auch
für kleine Elektrogeräte (s.o.), die der
Endnutzer zurückgeben möchte, ohne ein
neues Gerät zu erwerben.
Konformität mit der RoHS-
Richtlinie
Das von Ihnen erworbene Gerät stimmt
mit der EU-RoHS-Richtlinie (2011/65/EU)
überein. Es enthält keine in der Richtlinie
angegebenen gefährlichen und verbotenen
Substanzen.
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