vi Sicherheitshinweise
Explosionsgefährdete Umgebungen sind zwar oft, aber nicht immer,
eindeutig gekennzeichnet. Zu solchen Orten werden zum Beispiel
Tankstellen gezählt, das Unterdeck auf Schiffen, Einrichtungen für
Treibstoff- und Chemietransporte sowie entsprechende Lager und mit
Flüssiggas (wie Propan- oder Butangas) betriebene Fahrzeuge. Des
Weiteren Orte, an denen sich Chemikalien oder Partikel wie Mehl, Staub
oder Metallstaub in der Luft befinden, sowie jeder andere Ort, an dem
man normalerweise dazu aufgefordert würde, den Fahrzeugmotor
abzustellen.
Fahrzeuge mit Airbag
Ein Airbag öffnet sich mit großer Wucht. Legen Sie KEINE Gegenstände,
einschließlich festinstallierter oder tragbarer Mobilfunkgeräte, auf den
Airbag oder in den Wirkungsbereich eines Airbags. Wenn die
Freisprecheinrichtung im Fahrzeug unsachgemäß installiert ist und sich
der Airbag öffnet, kann es zu ernsten Verletzungen kommen.
Dieses Gerät erfüllt die Anforderungen von Teil 15 der
FCC-Vorschriften. Der Betrieb unterliegt den folgenden
beiden Bedingungen:
1. dieses Gerät darf keine gefährlichen Störungen verursachen und
2. dieses Gerät muss jede Art von Störung tolerieren können, auch solche
Störungen, die unerwünschten Betrieb verursachen können.
Änderungen oder Modifizierungen, die nicht ausdrücklich von
zuständiger Stelle genehmigt wurden, können zum Entzug der
Betriebserlaubnis führen.