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BERGAMONT-SERVICE- UND WARTUNGSZEITPLAN
Nach der Einfahrzeit sollten Sie Ihr BERGAMONT-Bike in regelmäßigen Abständen
warten lassen. Die in der Tabelle genannten Zeitangaben sind als Anhaltspunkte
für Fahrradfahrer gedacht, die zwischen 1.000 und 2.000 km bzw. 50 und 100
Betriebsstunden pro Jahr fahren.
Wenn Sie regelmäßig mehr oder sehr viel auf schlechten Wegstrecken fahren, verkürzen sich
die Intervalle im BERGAMONT-Service Plan dem härteren Einsatz entsprechend.
ACHTUNG: Bringen Sie Ihr neu erworbenes BERGAMONT-Bike zu Ihrer eigenen
Sicherheit nach 100 bis 300 km bzw. 5 bis 15 Betriebsstunden oder nach vier bis sechs
Wochen, spätestens jedoch nach drei Monaten, zu Ihrem BERGAMONT-Fachhändler
zur Erstinspektion.
ACHTUNG:
Weitere Informationen finden Sie im Kapitel „BERGAMONT-Service- und
Wartungszeitplan“ in Ihrer ausführlichen BERGAMONT-Bedienungsanleitung und in
den Anleitungen der Komponentenhersteller. Weitere Informationen zu Ihrem Fahrrad
und die Weblinks der Komponentenhersteller finden Sie über Ihr Quick Start Manual
auf den jeweiligen Seiten in der Anleitung der Fahrradmarke, die Sie gekauft haben.
EMPFOHLENE SCHRAUBENDREHMOMENTE FÜR IHR
BERGAMONT-BIKE
Um die Betriebssicherheit Ihres BERGAMONT-Bikes zu gewährleisten, müssen die
Verschraubungen der Bauteile sorgfältig festgedreht und regelmäßig überprüft werden.
Am besten eignet sich hierzu ein Drehmomentschlüssel, der knackt oder abschaltet,
wenn das gewünschte Schraubendrehmoment erreicht ist. Tasten Sie sich von unten in
kleinen Schritten (halbe Newtonmeter) an das vorgeschriebene maximale Schraubendre-
hmoment heran und prüfen Sie dazwischen immer wieder den festen Sitz des Bauteils.
Überschreiten Sie das vom Hersteller angegebene maximale Schraubendrehmoment
nicht!
ACHTUNG: Für Teile, bei denen keine Angaben vorliegen, beginnen Sie mit 2 Nm.
Halten Sie sich an die angegebenen Werte und beachten Sie Angaben auf den
Bauteilen selbst und/oder in den Anleitungen der Komponentenhersteller. Weitere
Informationen zu Ihrem Fahrrad und die Weblinks der Komponentenhersteller
finden Sie über Ihr Quick Start Manual auf den jeweiligen Seiten in der Anleitung der
Fahrradmarke, die Sie gekauft haben.
ACHTUNG: Aufgrund eines nicht überschaubaren Marktes an Teilen ist nicht
vorherzusehen, welches Produkt ersatzweise bzw. bei Neuaufbau durch Dritte
montiert wird. Daher kann für solche An- und Umbauten keine Haftung hinsichtlich
der Kompatibilität, der Drehmomente etc. übernommen werden. Derjenige, der
das BERGAMONT-Bike aufbaut oder verändert, muss gewährleisten, dass das Rad
gemäß dem Stand von Wissenschaft und Technik montiert wird.
ACHTUNG: Auf einigen Bauteilen stehen die Schraubendrehmomente auf dem
Bauteil selbst. Benutzen Sie einen Drehmomentschlüssel und überschreiten Sie die
maximalen Schraubendrehmomente nicht! Wenn Sie sich nicht absolut sicher sind
oder Fragen haben, wenden Sie sich an Ihren BERGAMONT-Fachhändler.
GARANTIE AUF BERGAMONT-BIKES
Was wird gewährt?
BERGAMONT gewährt bei Kauf eines durch BERGAMONT oder eines zugelassenen
BERGAMONT-Fachhändler komplett montierten, mit BERGAMONT gekennzeichneten
Fahrrades („Produkt) eine Garantie auf Material- und Verarbeitungsfehler bei Gefahrübergang
für den Rahmen, Hinterbau und Gabel (soweit es sich um eine BERGAMONT Gabel handelt).
Wie lange wird die Garantie gewährt?
Diese freiwillige Herstellergarantie wird für einen Zeitraum von 5 Jahren für den Rahmen
und Hinterbau bzw. von 2 Jahren für die Gabel ab Kaufdatum gewährt. Diese Garantie
gilt lediglich zu Gunsten des Erstkäufers. Sollte das Produkt vom Erstkäufer an eine
andere Person übereignet werden, wird die erhnte Garantie obsolet.
Die auf 5 Jahre beschränkte Garantie auf Rahmen und Hinterbau wird lediglich gewährt,
solange und soweit das Fahrrad 1 x jährlich entsprechend der in dieser Bedienungsan-
leitung beigefügten Wartungsanleitung gewartet wurde. Diese Wartung ist durch Stempel
und Unterschrift zu bestätigen. Sollte eine solche Wartung nicht erfolgt sein, verkürzt sich
der Garantiezeitraum von 5 Jahren auf den Rahmen und Hinterbau auf 3 Jahre. Die Kosten
der Inspektion und Wartung sind vom Eigentümer des Produktes zu tragen.
Die Gewährleistungsfrist für Fahrder der Kategorie 5.1 und 5.2 beträgt 2 Jahre.
Für reparierte oder ausgetauschte Produkte wird – soweit gesetzlich zulässig - für den
verbleibenden Garantiezeitraum und gemäss der ursprünglichen Garantiebestimmungen
eine Garantie gewährleistet.
Mit dieser Garantie gewährt BERGAMONT eine weltweit geltende, freiwillige Herstell-
ergarantie. Soweit gesetzlich zulässig und solange nicht eine kürzere gesetzliche
Gewährleistungsfrist vorgesehen ist, sind gesetzliche Gewährleistungen auf einen
Zeitraum von maximal 5 bzw. 2 Jahren ab Kaufdatum des Produkts und auf den
Erstkäufer des Produkts begrenzt.
Was leistet BERGAMONT im Garantiefall?
BERGAMONT wird nach eigenem Ermessen das fehlerhafte Produkt entweder mit einem
Produkt ähnlicher Art und Güte ersetzen oder reparieren, oder den Kaufpreis zurückerstatten
(nach Vorlage des Kaufbelegs des Produkts). Nicht fehlerhafte Bauteile werden lediglich auf
Ihre Kosten ersetzt. In einem solchen Fall werden wir Sie vor Ersatz der nicht fehlerhaften
Bauteile zwecks Einholung Ihrer Einwilligung kontaktieren.
Was wird nicht von dieser Garantie umfasst?
Diese Garantie gilt nicht für Produktfehler, die nach Gefahrübergang entstanden
sind. Diese Garantie gilt nicht für Produkte, die im Verleih- und Mietbetrieb einge-
setzt wurden. Diese Garantie gilt nicht bei Kauf nicht komplett montierter Fahrräder.
Diese Garantie gilt nicht für Verschleissteile, sofern sie durch normale Abnutzung oder
Verschleiss beschädigt sind (eine vollständige Liste aller Verschleissteile befindet sich
in der Bedienungsanleitung).
Sie gilt ebenso nicht bei Schäden, die durch Unfall, Fahrlässigkeit, nicht fachgerechte
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Bergamont 2020 - General Bedienungsanleitung - Englisch - 23 seiten

Bergamont 2020 - General Bedienungsanleitung - Holländisch - 8 seiten

Bergamont 2020 - General Bedienungsanleitung - Französisch - 23 seiten


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