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DEUTSCHDEUTSCH TREKKING UND TREKKING-PEDELEC | ORIGINAL-BETRIEBSANLEITUNGORIGINAL-BETRIEBSANLEITUNG | TREKKING UND TREKKING-PEDELEC
b ca e fd
GEFAHR!
G
Kinder sollten nicht in der Nähe von Abgründen, Treppen oder Schwimmbecken sowie
auf Wegen, die von Kraftfahrzeugen genutzt werden, fahren.
GEFAHR!
G
Achten Sie stets darauf, dass das Kind neben einem passenden Fahrradhelm auch
auffällige, d.h. helle Bekleidung trägt. Empfehlenswert sind auch reflektierende
Streifen zur besseren Sichtbarkeit.
ACHTUNG!
A
Achten Sie darauf, dass der Fahrradhelm der Prüfnorm EN 1078 entspricht.
ACHTUNG!
A
Kinder sind auch eitel. Kaufen Sie deshalb einen Fahrradhelm, der dem Kind auch
gefällt. Deshalb und zur Ermittlung der richtigen Größe sollten Sie das Kind zum
Kauf mitnehmen. Gefällt der Helm und passt er, erhen Sie die Chance, dass der
lebenswichtige Kopfschutz auch getragen wird. Achten Sie darauf, dass der Riemen
stets geschlossen ist!
ACHTUNG!
A
Lassen Sie sich beim Kauf des Helmes erklären, wie die Halteriemen des Helmes
an den Kopf angepasst werden. Nur ein korrekt sitzender Helm kann im Falle eines
Unfalls seine volle Schutzwirkung gewährleisten!
EINSTELLUNG
Noch wichtiger als bei Erwachsenen ist es, das BERGAMONT-Kinderfahrrad auf
die Proportionen des Kindes einzustellen. Bei der Sitzhöhe müssen Sie einen
Kompromiss finden, bei dem das Kind im Sattel sitzend mit beiden Füßen den Boden
erreicht (f) und andererseits vernünftig pedalieren kann. Ein sicherer Stand (beim
Anhalten) hat in jedem Fall Vorrang!
Wenn der Lenker zu weit vom Sattel entfernt oder zu hoch/zu tief positioniert ist, fährt
das Kind ebenfalls unsicherer und weniger entspannt als es könnte. In der Regel
lassen sich die waagerechte Position des Sattels, in vielen Fällen auch die Neigung
des Lenkers verstellen.
Bedenken Sie, dass Sie zumindest bei den ersten Fahrten Ihrer Aufsichtspflicht
nachkommen müssen – und überfordern Sie Ihr Kind nicht! Erkundigen Sie sich
auch nach den Verkehrsregeln in Ihrem Land. In Deutschland dürfen Kinder bis zum
vollendeten zehnten Lebensjahr auf dem Gehweg fahren. Eine Aufsichtsperson, die
mindestens 16 Jahre alt ist, darf ebenfalls den Gehweg mit dem Fahrrad benutzen,
wenn sie Kinder unter acht Jahren begleitet.
Kinder dürfen auch Radwege benutzen, wenn diese baulich von der Fahrbahn
getrennt sind.
Wichtig ist, dass das Kind sein BERGAMONT-Kinderfahrrad sicher beherrscht, bevor
es am Straßenverkehr teilnimmt. Als erste Schritte in diese Richtung empfehlen wir
Fahrten mit einem Roller oder einem BERGAMONT-Kinderlaufrad (a) (Walker), damit
das Kind ein gutes Gefühl für das Gleichgewicht erlernt.
Ist dies geschafft, ist es notwendig, dass Sie dem Kind die Funktion von Bremse und
Schaltung (b) erklären, bevor das Kind auf das BERGAMONT-Kinderfahrrad steigt. Üben
Sie mit Ihrem Kind die Bedienung der Funktionselemente abseits des Straßenverkehrs, am
besten auf einem unbelebten Platz oder auf einer Spielstraße.
Ist die Fahrtechnik so weit fortgeschritten (c+d), dass das Kind auch außerhalb
verkehrsfreier Räume radeln kann, bringen Sie ihm bei, wie Randsteine und
Bahnschienen zu überqueren sind, d.h. dass diese Hindernisse in möglichst
stumpfem Winkel zu überfahren sind. Davor müssen sie sich vergewissern, dass von
hinten oder vorne keine Gefahr droht.
Seien Sie Vorbild, wenn es um das Tragen eines Fahrradhelmes (e) und das Benutzen
von Radwegen geht. Empfehlenswert ist auch die Teilnahme des Kindes an einer
Verkehrserziehung, wie sie an Schulen und von Verkehrsvereinen angeboten wird.
GEFAHR!
G
Wenn Sie Bremsen üben, ist es wichtig, dass Sie dem Kind sagen, dass bei Nässe
die Bremswirkung und die Reifenhaftung nachlassen und es deshalb langsamer
fahren und vorsichtiger bremsen muss.
GEFAHR!
G
Achten Sie darauf, dass der Fahrradhelm nur zum Radfahren getragen wird. Durch
unglückliche Umstände kann, z.B. beim Spielen an einem Klettergerüst, der Helm
hängen bleiben und eine Strangulation durch die Helmriemen erfolgen.
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