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TREKKING-PEDELEC | ORIGINAL-BETRIEBSANLEITUNG 2016
ORIGINAL-BETRIEBSANLEITUNG 2016 | TREKKING-PEDELEC
DEUTSCH
DEUTSCH
GEFAHR!
g
BERGAMONT-Kinderfahrräder in der Optik eines BMX- oder Dirt-Bikes dürfen
ausschließlich gemäß dem Bestimmungszweck der Kategorie 2.2 genutzt
werden.
GEFAHR!
G
BERGAMONT-Bikes der Kategorie 2.2 sind nicht für Geländefahrten, Spn-
ge, Slides, Treppenfahrten, Stoppies, Wheelies, Tricks etc. geeignet!
HINWEIS!
i
Lesen Sie unter www.bergamont.de nach, zu welcher Kategorie Ihr neues
BERGAMONT-Bike gehört.
Pedelecs
Pedelecs (Pedal Electric Cycles) oder auch EPACs (Electrically Power Assisted
Cycles) sind Fahrräder, bei denen sich der Hilfsmotor nur einschaltet, wenn Sie
in die Pedale treten. Stellen Sie das Treten ein, schaltet auch der Motor ab.
Um ein BERGAMONT-Pedelec (d) fahren zu dürfen, benötigen Sie keinen Füh-
rerschein, wenn sich die Unterstützung durch den Motor automatisch bei einer
Geschwindigkeit von 25 km/h abschaltet. Auch brauchen Sie keine Betriebser-
laubnis und kein Versicherungskennzeichen.
BERGAMONT-Pedelecs sind Fahrräder vor dem Gesetz, Sie dürfen bzw. müssen
Radwege uneingeschränkt benutzen. Das Tragen eines Helms wird empfohlen
(e), ist aber keine Pflicht.
Verwechseln Sie Ihr BERGAMONT-Pedelec nicht mit einem „schnellen
BERGAMONT- Pedelec“ (S-Pedelec) (Siehe Schnelle Pedelecs).
Das Gros der BERGAMONT-Pedelecs ist zum ausschließlichen Einsatz auf Wegen
und Straßen mit glatter Oberfläche konstruiert: Benutzen Sie ausschließlich Routen,
die für Fahrräder freigegeben sind. Der Einsatz von BERGAMONT-Trekking-Pede-
lecs im Gelände kann zu Stürzen mit nicht vorhersehbaren Folgen führen! Für den
Einsatz im Gelände sind ausschließlich BERGAMONT-Offroad-Pedelecs geeignet.
Der Einsatz von BERGAMONT-Trekking-Pedelecs im Gelände ist nicht erlaubt.
Die möglicherweise vorhandene Schiebehilfe (f) unterstützt Sie, wenn Sie das
BERGAMONT-Pedelec schieben – auch wenn Sie nicht treten – bis zu einer Ge-
schwindigkeit von 6 km/h.
Das zulässige Gesamtgewicht (Fahrer inkl. Gepäck und Fahrrad) darf 110 bis
130 kg (je nach Modell) nicht überschreiten. Dieses zulässige Gesamtgewicht
kann unter Umständen durch die Nutzungsempfehlung der Komponentenher-
steller weiter eingeschränkt werden.
GEFAHR!
g
An BERGAMONT-City-, Trekking- und Urbanrädern sind Anhänger (a) und
Kindersitze (b) nicht zugelassen. Beachten Sie, dass BERGAMONT keine Haf-
tung oder Garantie bei Benutzung von Anhängern und Kindersitzen übernimmt,
da es hierfür eine Vielzahl von Befestigungssystemen gibt, einschließlich der tech-
nischen Spezifikationen für diese Systeme und der damit verbundenen Probleme.
Geckträger sind an BERGAMONT-City-, Trekking- und Urbanfahrrädern
zugelassen, wenn an der Hinterbaustrebe und an den Ausfallenden Ihres
BERGAMONT-Bikes Vorrichtungen für Gepäckträger vorhanden sind. Hier
dürfen Sie einen passenden Gepäckträger montieren. Wenden Sie sich vor der
Montage an Ihren BERGAMONT-Fachhändler.
GEFAHR!
G
BERGAMONT-Bikes der Kategorie 2.1 sind nicht für Geländefahrten, Sprün-
ge, Slides, Treppenfahrten, Stoppies, Wheelies, Tricks etc. geeignet!
Kategorie 2.2: BERGAMONT-Kinderfahrräder
BERGAMONT-Kinderfahrräder (c) rfen ausschließlich auf geteerten Straßen
und Radwegen oder Feldwegen mit feingeschotterter Oberfläche gefahren
werden. Die Räder müssen im ständigen Kontakt mit dem Untergrund bleiben.
Diese Fahrräder sind nicht für die Benutzung im Gelände und den Einsatz bei
Wettkämpfen gleich welcher Art geeignet.
BERGAMONT-Bikes Kids gehören zu dieser Kategorie.
Das zulässige Gesamtgewicht (Kind inkl. Gepäck und Fahrrad) darf 50 kg nicht
überschreiten. Kinder sollten nicht in der Nähe von Abgründen, Treppen oder
Schwimmbecken sowie auf Wegen, die von Kraftfahrzeugen genutzt werden,
fahren. BERGAMONT-Kinderfahrräder sind für Stützräder vorgesehen. Bei
BERGAMONT-Kinderfahrrädern sind Anhänger und Kindersitze nicht zugelas-
sen.
b ca e fd
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