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Nichteinhaltung der Sicherheitshinweise und dar-
aus resultierende Schäden, zum Beispiel durch:
die Benutzung in schwerem Gelände, hohe
Sprünge, extremem Downhill oder aggressi-
vem Bikepark-Einsatz
Überladung oder
unsachgemäße Beseitigung von Mängeln
Fahrräder sind nicht für Extrembelastungen,
wie z. B. extreme Steilabfahrten oder sehr hohe
Sprünge, harte Anwendungen wie genehmigte
Wettbewerbsveranstaltungen, radikale Trickfahr-
ten oder Kunstsprungguren, ausgelegt.
Typ 9
Freeride/Downhill – Federweg ab 180mm
und entsprechend ausgestattete Pedelecs im öf-
fentlichen Straßenverkehr und im Gelände einge-
setzt werden. Es dürfen Hindernisse wie Wurzeln,
Steine oder Stufen überfahren werden. Sprünge
sind zulässig. Entsprechende Schutzausrüstung
(Vollvisier-Helm, Langnger-Handschuhe, Protek-
toren) ist zu tragen.
Hersteller und Händler haften nicht für eine über
den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinausge-
hende Verwendung. Das gilt insbesondere für die
Nichteinhaltung der Sicherheitshinweise und da-
raus resultierende Schäden, zum Beispiel durch:
die extreme Benutzung in schwerem Gelände,
sehr hohe Sprünge, extremem Downhill oder
aggressivem Bikepark-Einsatz
Überladung oder
unsachgemäße Beseitigung von Mängeln
Fahrräder sind nicht für Extrembelastungen, z. B.
harte Anwendungen wie genehmigte Wettbe-
werbsveranstaltungen, radikale Trickfahrten oder
Kunstsprungguren, ausgelegt.
Typ 10
BMX
und entsprechend ausgestattete Jugendräder
und Singlespeed/Fixie-Räder im öffentlichen Stra-
ßenverkehr und in mittelschwerem Gelände wie
z.B. Feldwegen und BMX Kursen, Rampen und
Skateparks eingesetzt werden. Es dürfen klei-
ne Hindernisse wie Wurzeln, Steine oder Stufen
überfahren werden. Entsprechende Schutzaus-
rüstung (geeigneter Helm, Handschuhe, Protek-
toren) ist zu tragen.
Hersteller und Händler haften nicht für eine über
den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinausge-
hende Verwendung. Das gilt insbesondere für die
Nichteinhaltung der Sicherheitshinweise und dar-
aus resultierende Schäden, zum Beispiel durch:
die Benutzung in schwerem Gelände, Sprün-
ge, Steilabfahrten, Bikepark
Überladung oder
unsachgemäße Beseitigung von Mängeln
Fahrräder sind nicht für Extrembelastungen,
z. B. Fahren über Treppen oder Sprünge, harte
Anwendungen wie genehmigte Wettbewerbsver-
anstaltungen, Trickfahrten oder Kunstsprung-
guren, ausgelegt.
Typ 11
Dirt/Street/Freestyle Bikes
und entsprechend ausgestattete Jugendräder
und Singlespeed/Fixie-Räder im öffentlichen Stra-
ßenverkehr und in Gelände wie z.B. Feldwegen
und BMX Kursen, Rampen und Dirtlines einge-
setzt werden. Es dürfen Hindernisse wie Wurzeln,
Steine oder Stufen überfahren werden. Entspre-
chende Schutzausrüstung (geeigneter Helm,
Handschuhe) ist zu tragen.
Hersteller und Händler haften nicht für eine über
den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinausge-
hende Verwendung. Das gilt insbesondere für die
Nichteinhaltung der Sicherheitshinweise und dar-
aus resultierende Schäden, zum Beispiel durch:
die extreme Benutzung in schwerem Gelände,
sehr hohe Sprünge, extremem Downhill oder
aggressivem Bikepark-Einsatz
Überladung oder
unsachgemäße Beseitigung von Mängeln
Fahrräder sind nicht für Extrembelastungen, z.B.
harte Anwendungen wie genehmigte Wettbe-
werbsveranstaltungen, Trickfahrten oder Kunst-
sprungguren, ausgelegt.
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