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Falls sie vor dem 01.04.1965 geboren sind,
dann dürfen Sie das schnelle Pedelec auch
ohne Führerschein fahren.
Für Ihr schnelles Pedelec besteht eine Versi-
cherungspicht.
Rückspiegel und Versicherungskennzeichen
sind vorgeschrieben.
Eine Radwegbenutzung ist nur eingeschränkt
möglich.
Fahrerlaubnis und Führerschein
Es ist kein Führerschein notwendig.
Mindestalter, ab dem man ohne Begleitung
unterwegs sein darf: 12 Jahre, außer man hat
einen Radfahrausweis erworben.
Es gelten dieselben Ausrüstungsvorschriften
wie für herkömmliche Fahrräder.
Die Schiebehilfe
Bei einigen Modellen ist eine sogenannte Schie-
behilfe montiert.
Diese ist in der Lage, ihr E-Bike langsam mit
bis zu maximal 6 km/h zu bewegen, ohne dass
Sie in die Pedale treten müssen.
Das schnelle Pedelec und die gesetzlichen
Grundlagen (Österreich)
Zum Betrieb des schnellen Pedelcs in Österreich
informieren Sie sich bitte über die derzeit für Sie
geltende Rechtspraxis.Pedelec (Österreich)
In Österreich gelten elektrisch angetriebene
Fahrräder mit
1. einer höchsten zulässigen Leistung von nicht
mehr als 600 Watt und
2. einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr
als 25 km/h nicht als Kraftfahrzeuge sondern
als Fahrräder.
Rechtlich gibt es auch keine Unterscheidung
zwischen E-Bikes bei denen der Motor nur zuge-
schaltet wird, wenn Sie auch in die Pedale treten
oder E-Bikes bei denen Sie nicht notwendiger
weise treten müssen.
Ein E-Bike muss auf Radfahranlagen benützt
werden, außer es ist mehrspurig und bis 80 cm
breit oder es zieht einen Anhänger bis zu 80 cm
Breite. Dann darf man damit wahlweise auch auf
der Fahrbahn fahren.
Schweiz
Fahrräder mit einer elektrischen Tretunterstüt-
zung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von
25 km/h, einer maximalen Nennleistung von 0,5
kW bzw. einer bauartbedingten Höchstgeschwin-
digkeit von 20 km/h gelten als Leicht-Motorfahr-
räder. Fahrräder mit stärkerer (-1000W) bzw.
schnellerer (-45km/h) elektrischer Tretunterstüt-
zung gelten als Motorfahrräder und sind zulas-
sungspichtig (Nummernschild, Führerausweis
Kat. M ab 14 Jahren, Fahrzeugausweis, Helmpf-
licht seit 1. Juli 2012).
Führerausweis
Es gilt generell ein Mindestalter von 14 Jahren
für sogenannte Leicht-Motorfahrräder. 14 bis
16-Jährige benötigen einen Führerausweis der
Kategorie M, ab 16 Jahren ist kein Führeraus-
weis mehr nötig. Für die Lenker der übrigen Mo-
torfahrräder gilt ebenfalls ein Mindestalter von
14 Jahren. Unabhängig davon ist ein Führeraus-
weis (mindestens Kategorie M) Picht.
Die Schiebehilfe
Bei einigen Modellen ist eine sogenannte Schie-
behilfe montiert. Diese ist in der Lage, ihr Pe-
delec langsam mit bis zu maximal 6 km/h bzw.
maximal 20 km/h zu bewegen, ohne dass Sie in
die Pedale treten müssen. Müssen Sie z.B. aus
einer Unterführung oder einer Tiefgarage schie-
ben, hilft sie, die Rampe zu überwinden.
Nutzen Sie diese Schiebehilfe nicht zum Fahren.
Radwegbenutzung und Mofa-Fahrverbot:
Das Signal “Radweg” verpichtet die Führer von
einspurigen Fahrrädern, Leicht- Motorfahrrädern
und Motorfahrrädern, den für sie gekennzeichne-
ten Weg zu benützen. Mit Mofa-Ver-
bot signalisierte Wege und Straßen
dürfen von Leicht-Motorfahrrädern
und von Motorfahrrädern mit einer
Wenn Ihr Pedelec/E-Bike keine Licht-
maschine/Dynamo aufweist gilt: Sie
müssen den aufgeladenen Akku Ihres
Pedelecs auch dann mitführen, wenn Sie ohne
elektrische Unterstützung fahren wollen. Sie
ist vorgeschrieben, um nötigenfalls mit Licht
fahren zu können.
A
CH
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