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aus der Steckdose zu ziehen. Halten oder tragen Sie das Gerät niemals am Netzkabel. Halten Sie
Abstand zwischen den Kabeln und warmen Oberflächen.
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Stellen Sie sicher, dass die Oberschale des Luftwäschers und die Netzleitung nicht mit Wasser,
Dampf oder anderen Flüssigkeiten in Berührung kommen.
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Benutzen Sie das Gerät deshalb nur in trockenen Innenräumen (z.B. nie in der Badewanne, Sauna).
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Greifen Sie keinesfalls nach einem Gerät, das ins Wasser gefallen ist. Ziehen Sie sofort den Netz-
stecker.
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Benutzen Sie das Gerät nicht, wenn Gerät oder Zubehör sichtbare Schäden aufweisen.
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Setzen Sie das Gerät keinen Stößen aus und lassen Sie es nicht fallen.
Reparatur
WARNUNG
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Reparaturen an Elektrogeräten dürfen nur von Fachkräften durchgeführt werden. Durch unsachge-
mäße Reparaturen können erhebliche Gefahren für den Benutzer entstehen. Wenden Sie sich bei
Reparaturen an den Kundenservice oder an einen autorisierten Händler.
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Die Ventilatoreinheit darf nicht geöffnet werden.
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Wenn die Netzleitung des Gerätes beschädigt ist, muss diese durch den Hersteller oder eine auto-
risierte Kundendienststelle ersetzt werden.
Brandgefahr
WARNUNG
B
ei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch bzw. Missachtung der vorliegenden Gebrauchsanleitung
besteht unter Umständen Brandgefahr!
B
etreiben Sie den Luftwäscher deshalb
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nie unter einer Abdeckung, wie z.B. Decke, Kissen, ...
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nie in der Nähe von Benzin oder anderen leicht entflammbaren Stoffen.
Handhabung
ACHTUNG
N
ach jedem Gebrauch und vor jeder Reinigung ist das Gerät auszuschalten und auszustecken.
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Stecken Sie keine Gegenstände in Geräteöffnungen oder in die rotierenden Teile. Achten Sie darauf,
dass die beweglichen Teile sich immer frei bewegen können.
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Stellen Sie keine Gegenstände auf dem Gerät ab.
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Schützen Sie das Gerät vor hohen Temperaturen.
Entsorgung
Befolgen Sie die örtlichen Vorschriften bei der Entsorgung der Materialien. Entsorgen Sie das Gerät
gemäß der Elektro- und Elektronik Altgeräte Verordnung 2002/96/EC – WEEE (Waste Electrical
and Electronic Equipment). Bei Rückfragen wenden Sie sich an die für die Entsorgung zuständige
kommunale Behörde.