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7. WARTUNG UND INSTANDHALTUNG
Wartungs-, Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten sind
nur bei abgeschaltetem Antrieb und stillstehendem Werkzeug
durchzuführen.
Bei Funktionsstörung ist grundsätzlich der Antrieb abzuschalten.
7.1 Regelmäßige Wartungsaufgaben
Folgende Arbeiten sind bei Bedarf bzw.
regelmäßig durchzuführen:
Reinigen der Maschine von Holzresten, Spänen und sonstigen Ver
-
schmutzungen
Alle bewegten Teile schmieren
Drehpunkte der Wippe einfetten
zusätzliche Arbeiten bei der Zapfwellenkreissäge
ca alle 20 Betriebsstunden ist die Keilriemenspannung zu überprüfen
und evtl. nachzustellen
Kreissägenwellenlagerung
siehe 7.5
Die verwendeten Pendelstehlager werden zum Ausgleich von ferti
-
gungsbedingten Toleranzen eingesetzt.
Das Abschmieren des Pen-
delstehlagers ist somit nicht notendig, weil die Pendelfunktion nur
einmalig bei der Montage in Anspruch genommen wird und sich so der
vorhandene Schmierfilm nicht abnutzt.
7.2 Jährlich oder nach 50 Betriebsstunden durchzuführende Arbeiten
Getriebeölwechsel: Ölmenge ca. 0,4 l
Öl: Viskositätsklasse CLP / CC 150 (ISO 150) SAE 90
7.3 Reinigung der Maschine nach Abschluss der Arbeit
Entfernen Sie die Sägespäne bzw. Holzreste, die sich während der Ar
-
beit unter der Maschine an gesammelt haben.
Säubern Sie die Wippe von Holzresten.
7.4 Spannen und Wechsel der Keilriemen
Überprüfen Sie bei der „ZWK 710/2“ regelmäßig die Spannung der
Keilriemen.
Zum Spannen der Keilriemen, vom Winkelgetriebe zur Sägewelle, sind
die Spannschrauben unter der Winkelgetriebeplatte nachzustellen.
Die Keilriemenspannung ist so einzustellen, dass Sie mit dem Daumen
die Keilriemen ca. 10 mm durchdrücken können (siehe Abb. 4 „Keilrie
-
menspannung“).
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