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CLR 180
13. ENTSORGEN
Altgeräte und Batterien dürfen nicht im normalen Hausmüll entsorgt werden.
Die Verpackung bewahren Sie nach Möglichkeit bis zum Ablauf
der Garantiezeit auf. Danach entsorgen Sie sie bitte umweltge-
recht.
Das Gerät muss – gemäß der Entsorgungsrichtlinie 2012/19/EU –
einer geordneten Entsorgung zugeführt werden. Kunststoffe und
Elektronikteile müssen einer Wiederverwertung zugeführt wer-
den.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Entsorgungsstelle.
Verbrauchte Batterien müssen sachgerecht entsorgt werden. Zu
diesem Zweck stehen im batterievertreibenden Handel sowie bei
den kommunalen Sammelstellen entsprechende Behälter zur Bat-
terie-Entsorgung bereit.
Sie als Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus bei einer
Sammelstelle Ihrer Gemeinde, Ihres Stadtteils oder im Handel abzugeben.
Nur so können Batterien und Akkus einer umweltschonenden Entsorgung zuge-
führt werden. Batterien und Akkus, die mit den aufgeführten Buchstaben verse-
hen sind, beinhalten u. a. folgende Schadstoffe: Cd (Cadmium), Hg(Quecksilber),
Pb (Blei).
CLR 180.book Seite 19 Donnerstag, 14. Juli 2016 11:53 11