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Personenbezug
Jedes Fahrzeug ist mit einer ein-
deutigen Fahrzeug-Identifizie-
rungsnummer gekennzeichnet.
Länderabhängig kann mithilfe der
Fahrzeug-Identifizierungsnum-
mer, des Kennzeichens und der
entsprechenden Behörden der
Fahrzeughalter ermittelt werden.
Darüber hinaus gibt es weitere
Möglichkeiten, um im Fahrzeug
erhobene Daten auf den Fahrer
oder Fahrzeughalter zurückzu-
führen, z. B. über den benutzten
ConnectedDrive Account.
Datenschutzrechte
Fahrzeugnutzer haben gemäß
geltendem Datenschutzrecht be-
stimmte Rechte gegenüber dem
Hersteller des Fahrzeugs oder
gegenüber Unternehmen, die
personenbezogene Daten erhe-
ben oder verarbeiten.
Fahrzeugnutzer besitzen einen
unentgeltlichen und umfassen-
den Auskunftsanspruch gegen-
über Stellen, die personenbezo-
gene Daten zum Fahrzeugnutzer
speichern.
Diese Stellen können sein:
Hersteller des Fahrzeugs
Qualifizierte Service Partner
Fachwerkstätten
Serviceprovider
Fahrzeugnutzer dürfen Auskunft
darüber verlangen, welche per-
sonenbezogenen Daten gespei-
chert wurden, zu welchem Zweck
die Daten verwendet werden und
woher die Daten stammen. Zum
Erlangen dieser Auskunft wird ein
Halter oder Nutzungsnachweis
benötigt.
Der Auskunftanspruch umfasst
auch Informationen bezüglich Da-
ten, die an andere Unternehmen
oder Stellen übermittelt wurden.
Die Webseite des Herstellers des
Fahrzeugs enthält die jeweils an-
wendbaren Datenschutzhinweise.
In diesen Datenschutzhinweisen
sind Informationen zum Recht auf
Löschung oder Berichtigung von
Daten enthalten. Der Hersteller
des Fahrzeugs stellt im Internet
auch seine Kontaktdaten und die
des Datenschutzbeauftragten be-
reit.
Der Fahrzeughalter kann bei ei-
nem BMW Motorrad Partner
oder einem anderen qualifizierten
Service Partner oder einer Fach-
werkstatt gegebenenfalls gegen
Entgelt die im Fahrzeug gespei-
cherten Daten auslesen lassen.
Das Auslesen der Fahrzeugdaten
erfolgt über die gesetzlich vor-
geschriebene Steckdose für On-
Board-Diagnose (OBD) im Fahr-
zeug.
Gesetzliche Anforderungen
zur Offenlegung von Daten
Der Hersteller des Fahrzeugs
ist im Rahmen des geltenden
Rechts dazu verpflichtet, bei ihm
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Allgemeine Hinweise
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