Garantie
Wir übernehmen für das von uns vertriebene Gerät eine Garantie von 24 Monaten
ab Kaufdatum (Kassenbon).
Innerhalb der Garantiezeit beseitigen wir unentgeltlich Mängel des Gerätes, die auf
Material- oder Herstellungsfehler beruhen, durch Reparatur oder Umtausch.
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg. Ohne diesen Nachweis kann ein
Austausch oder eine Reparatur nicht kostenlos erfolgen.
Im Garantiefall geben Sie bitte das vollständige Gerät in der Originalverpackung
zusammen mit dem Kassenbon an Ihren Händler.
Glasbruchschäden und Defekte an Zubehörteilen führen nicht zum Umtausch des
Gerätes, sondern werden kostenlos im Austausch zugesendet. In diesem Fall nicht
das Gerät einschicken, sondern nur das jeweilige defekte Zubehörteil bestellen!
Reinigung, Wartung oder der Austausch von Verschleißteilen fällt nicht in den
Rahmen der Garantie und ist deshalb kostenpflichtig.
Die Garantie erlischt bei Fremdeingriff.
Nach der Garantie
Nach Ablauf der Garantiezeit können Reparaturen vom entsprechenden
Fachhandel oder Reparaturservice kostenpflichtig ausgeführt werden.
6
D
4....-05-CB 858 06.03.2002 15:23 Uhr Seite 6