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01/2014
9.
G
ARANTIEBEDINGUNGEN
/
K
UNDENDIENST
Dieses Gerät ist ein Qualitätserzeugnis. Es wurde unter Beachtung der derzeitigen technischen Er-
kenntnisse konstruiert und unter Verwendung eines üblichen guten Materials sorgfältig gebaut. Da es
sich um ein technisches Gerät handelt, sind für Verkauf, Aufstellung, Anschluss und erste Inbetrieb-
setzung besondere Fachkenntnisse erforderlich. Deshalb dürfen Aufstellung, Anschluss und erste
Inbetriebnahme nur durch einen zuständigen Fachmann erfolgen. Die nachstehenden Garantiebedin-
gungen beschreiben den Umfang und die Voraussetzungen unserer Garantieleistungen abschließend.
Neben dem Anspruch auf unsere Garantieleistungen stehen Ihnen die Gewährleistungsansprüche
und sonstigen gesetzlichen Ansprüche gegen den Verkäufer zu. Unsere Garantieleistungen lassen
diese Ansprüche unberührt.
1. Die Garantiezeit beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Zeitpunkt der Übergabe, der durch die
Rechnung, Lieferschein oder gleichwertiger Unterlagen nachzuweisen ist. In diesem Zeitraum erstre-
cken sich die Garantieleistungen über die Arbeitszeit, die Anfahrt und über die zu ersetzenden Teile.
Bei gewerblicher Nutzung oder gleichzusetzender Beanspruchung (z.B. Nutzung durch mehrere Fami-
lien) ist die Garantiezeit auf 6 Monate beschränkt.
2. Innerhalb der Garantiezeit werden alle Funktionsfehler, die trotz vorschriftsmäßigem Anschluss,
sachgemäßer Behandlung und Beachtung der gültigen Einbauvorschriften und Betriebsanleitungen
auf Fabrikations- oder Materialfehler zurückzuführen sind, durch unseren Kundendienst beseitigt.
Transportschäden müssen sofort aber spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt des Gerätes
dem Verkäufer gemeldet werden.
Email- und Lackschäden werden nur dann von der Garantie erfasst, wenn sie innerhalb von 8 Tagen
nach Übergabe des Gerätes unserem Kundendienst angezeigt werden. Die Garantie erstreckt sich
nicht auf leicht zerbrechliche Teile, wie z. B. Glas- oder Kunststoffteile bzw. Glühlampen. Das gleiche
gilt für Schäden an wasserführenden Geräten (Waschmaschinen u. Spülmaschinen), die aufgrund von
Kalkablagerungen auftreten.
3. Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass mangelhafte Teile nach unserer Wahl unentgeltlich
instandgesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt werden. Im Übrigen entscheiden wir über Art und
Umfang der Garantieleistung nach Ermessen unter den z. Z. günstigsten Konditionen, wobei jedoch
im Einzelnen gilt, dass die Reparatur der Geräte in der Regel am Aufstellungsort erfolgt; ausnahms-
weise kann sie jedoch auch in den Räumen unserer Kundendienstwerkstatt durchgeführt werden.
Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Die Garantie gilt nur für Geräte, welche sich im Bereich
der Bundesrepublik Deutschland bzw. Österreich befinden.
4. Durch die Instandsetzung der Geräte oder Ersatz einzelner Teile wird die Garantiezeit weder ver-
längert noch wird eine neue Garantiefrist für das Gerät in Gang gesetzt.
Für eingebaute Ersatzteile läuft keine eigene Garantiefrist.
5. Wir übernehmen keine Garantie für Schäden und Mängel an Geräten oder deren Teilen, die durch
übermäßige Beanspruchung, unsachgemäße Behandlung und Wartung auftreten. Das gilt auch bei
Nichtbeachtung der Installations- und Bedienungsanleitung sowie bei Einbau von Ersatz- und Zube-
hörteilen, die nicht in unseren Listen aufgeführt sind. Bei Eingriffen in oder Veränderungen an dem
Gerät durch Personen, die hierzu nicht von uns ermächtigt sind, erlischt der Garantieanspruch.
6. Der Endkunde hat dem Kundendiensttechniker den freien Zugriff zu dem defekten Gerät zu ermög-
lichen. Evtl. Kosten, die dadurch anfallen, dass ein freier Zugriff zu dem defekten Gerät nicht möglich
ist, gehen zu Lasten des Endkunden.
7. Alle durch BOMANN zu erbringenden Leistungen bedürfen einer Prüfung bzw. den Einsatz eines
BOMANN -Technikers oder eines durch BOMANN autorisierten Vertragspartners. Bei unnötiger oder
unberechtigter Inanspruchnahme unseres Kundendienstes gehen die damit verbundenen Kosten zu
Lasten des Endabnehmers.
8. Die Haftung der C. BOMANN GmbH über die Garantieerklärung hinaus ist ausgeschlossen,
sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Erfüllungsgehilfen oder Vertreter der
C. BOMANN GmbH herbeigeführt wurden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unbe-
rührt.
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