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1.2 Scheinwerfer-Einstellgerät auf Bodenschienen
EFLE 52 und EFLE 62
Die Fahrzeugstandfläche und die Führungsschienen
des Gerätes müssen eben und parallel zueinander
sein.
Um die vorgeschriebene Messgenauigkeit (s. VkBL
Heft 16/1987) zu erreichen, dürfen die Führungs-
schienen zueinander in der Ebene um ca. 1,3 mm
abweichen.
Bild 3
1 Drehknopf zum Ausrichten des Prüfgerätes zur Fahrzeug-
längsachse.
1.3 Die Scheinwerfer-Einstellgeräte
EFLE 60, EFLE 61 und EFLE 62 erfüllen die Forderungen der
EG-Richtline 76/756 EWG, sowie der deutschen Vorschrift, die
im Verkehrsblatt Heft 16, Seite 563, Nr. 134, § 50 StVZO am
10.8.1987 veröffentlicht wurde.
Sie entsprechen technisch den Geräten EFLE 50, EFLE 51 und
EFLE 52; es entfällt jedoch auf dem Messschirm die 15°-Linie für
das asymmetrische Abblendlicht.
Bild 3a
2. Voraussetzungen zum Einstellen der
Scheinwerfer
2.1 Messplatz
Der Messplatz muss den Bedingungen unter 1.1 und 1.2 entspre-
chen.
2.2 Reifendruck
Alle Reifen müssen den für das jeweilige Kraftfahrzeug vorge-
schriebenen Luftdruck aufweisen.
2.3 Scheinwerfer
Defekte Gläser und Spiegel sowie geschwärzte Glühlampen
müssen vor dem Einstellen erneuert werden.
Bei Scheinwerfer mit Verstelleinrichtung ist zu beachten (s. VkBL
Heft 16/1987):
Zur Einstellung der Scheinwerfer muss sich bei Fahrzeugen, bei
denen die Scheinwerfer von Hand stufenlos verstellt werden
können, die Verstelleinrichtung in der vorgeschriebenen Raststel-
lung befinden.
Bei Scheinwerfern mit Verstelleinrichtungen für nur 2 Stellungen
ist wie folgt zu verfahren:
Bei Fahrzeugen, bei denen sich das Lichtbündel mit zuneh-
mender Beladung hebt (Laderaum hinten), ist die Einstellung
in der Endstellung der Verstelleinrichtung vorzunehmen, bei
der das Lichtbündel am höchsten liegt.
Bei Fahrzeugen, bei denen sich das Lichtbündel mit zuneh-
mender Beladung senkt (Laderaum vorne), ist die Einstellung
in der Endstellung der Verstelleinrichtung vorzunehmen, bei
der das Lichtbündel am niedrigsten liegt.
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