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4. Messbilder
Die Messbilder können über den Umlenkspiegel (Bild 10, Pos. 3)
auch von der Rückseite des Prüfgerätes betrachtet werden.
Vor jeder Messung sind die unter 2. aufgeführten Voraussetzun-
gen zu erfüllen.
4.1 Scheinwerfer mit asymmetrischem Abblendlicht
Bei Scheinwerfern für asymmetrisches Abblendlicht muss die
Hell/Dunkel-Grenze des Abblendlichtes links von der Mitte die
Begrenzungslinie berühren. Der Schnittpunkt zwischen dem lin-
ken (möglichst waagerechten) und dem rechts ansteigenden Teil
der Hell/Dunkel-Grenze muss auf der Senkrechten durch die
Zentralmarke liegen. Zur leichteren Ermittlung des genannten
Schnittpunktes kann die linke Scheinwerferhälfte einige Male
abwechselnd abgedeckt und wieder freigegeben werden.
Nach vorschriftsmäßiger Einstellung der Hell/Dunkel-Grenze des
Abblendlichtes muss die Lichtbündelmitte des Fernlichtes bei
Scheinwerfern mit gemeinsamer Einstellbarkeit für Abblendlicht-
und Fernlicht innerhalb der Begrenzungsstrecken um die Zentral-
marke liegen.
Bei Fernscheinwerfern mit eigener Einstellbarkeit muss die Licht-
bündelmitte auf der Zentralmarke liegen.
4.2 Scheinwerfer mit symmetrischem Abblendlicht
und Nebelscheinwerfer
Bei Scheinwerfern für symmetrisches Abblendlicht und bei Nebel-
scheinwerfern muss die höchste Stelle der Hell/Dunkel-Grenze
des Abblendlichtes die Begrenzungslinie berühren und über die
Mindesbreite der Prüffläche möglichst waagerecht verlaufen.
In seitlicher Richtung müssen diese Scheinwerfer so eingestellt
werden, dass die Lichtverteilung möglichst symmetrisch zur verti-
kalen Linie durch die Zentralmarke liegt.
Nach vorschriftsmäßiger Einstellung der Hell/Dunkel-Grenze des
Abblendlichtes muss die Lichtbündelmitte des Fernlichtes bei
Scheinwerfern mit gemeinsamer Einstellbarkeit für Abblendlicht
und Fernlicht innerhalb der Begrenzungsecken um die Zentral-
marke liegen (s. Bild 8).
Bei Fern-Scheinwerfern mit eigener Einstellbarkeit muss die Licht-
bündelmitte auf der Zentralmarke liegen (s. Bild 8).
Beispiel: Begrenzungslinie für Hell/Dunkel-Grenze bei asymme-
trischem Abblendlicht.
Bild 7
Beispiel: Zentralmarke und Begrenzungsecken für Fernlichtmitte.
Bild 8
Beispiel: Begrenzungslinie für Hell/Dunkel-Grenze bei symme-
trischem Abblendlicht und bei Nebelscheinwerfern.
Bild 9
4.3 Scheinwerfer mit Neigungsangabe
Bei einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mit dauerabgeblen-
deten Scheinwerfern, auf denen die Neigung der Lichtbündelmitte
angegeben ist, muss die Lichtbündelmitte auf der Begrenzungsli-
nie und auf der vertikalen Linie durch die Zentralmarke liegen.
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bosch-efle51

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  • Sehr geehrte Dame
    Sehr geehrter Herr

    Der Ausrichtspiegel beim Bosch Scheinwerfereinstellgeraet EFLE 61 ist defekt.
    Wo könnten wir einen bestellen?

    Besten Danke

    Freundliche Grüsse
    Auto Gasser Bilten AG
    Grabenstrasse 21
    8865 Bilten CH Eingereicht am 1-12-2022 16:21

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