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3 Vorschriften
Logamax plus GB192-15/25/25T40S/35/50 i – 6720813046 (2015/09)
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3Vorschriften
3.1 Normen, Vorschriften und Richtlinien
Die Fachleute und/oder Eigentümer hat dafür zu sorgen, dass die gesam-
te Anlage den geltenden (Sicherheits-)Vorschriften entspricht, die in der
nachfolgenden Tabelle aufgenommen sind.
3.2 Genehmigungs- und Informationspflicht
Wenn erforderlich:
Installation des Gas-Brennwertgeräts beim zuständigen Gasversor-
gungsunternehmen angezeigten und genehmigen werden.
Regional bedingte Genehmigungen für die Abgasanlage und den Kon-
densatanschluss an das öffentliche Abwassernetz beantragen.
Vor Montagebeginn die Abwasserbehörde informieren.
3.3 Gültigkeit der Vorschriften
Geänderte Vorschriften oder Ergänzungen sind ebenfalls zum Zeitpunkt
der Installation gültig und müssen erfüllt werden.
4 Transport
Anbringung des Gas-Brennwertgeräts auf einer Sackkarre und Ver-
riegelung mit einem Spannband.
Gas-Brennwertgerät zum Aufstellort transportieren.
4.1 Gas-Brennwertgerät auspacken
Verpackungsmaterial entfernen und entsorgen.
Sulfat 1
Zink ≤ 0,015
Zinn ≤ 0,01
Vanadium ≤ 0,001
Beachten Sie für die Montage und den Betrieb der Hei-
zungsanlage die landesspezifischen Normen und Richtli-
nien!
Normen/
Vorschriften/
Richtlinien
Beschreibung
1. BlmSchV Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissions-
schutzgesetzes (Verordnung für Kleinfeuerungsanlagen)
ATV Arbeitsblatt A 251 – Kondensate aus Brennwertkesseln
DIBT Richtlinien für die Zulassung von Abgasanlagen mit niedrigen
Temperaturen
DIN 1986 Werkstoffe Entwässerungssystem
DIN 1988 Technische Regeln für die Trinkwasser-Installation
DIN 4701 Regeln zur Berechnung des Wärmebedarfs von Gebäuden
DIN V4701-10 Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anla-
gen
DIN 13384 Abgasanlagen, Wärme- und störungstechnische Berechnung
siehe Verfahren
DIN 4708 Zentrale Wassererwärmungsanlagen
DIN 12828 Heizungssysteme in Gebäuden
DIN 4753 Wassererwärmer und Wassererwärmungsanlagen für Trink-
und Heizwasser
DIN 4807 Ausdehnungsgefäße
DIN 18160 Abgasanlagen
DIN 18380 VOB: Heizungsanlagen und zentrale Wassererwärmungsanla-
gen
DIN 18381 VOB: Gas-, Wasser- und Abwasserinstallationsarbeiten inner-
halb von Gebäuden
DIN 18382 VOB: Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden
DIN VDE 0100 Einrichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis
1000 V
DVGW W 551 Trinkwassererwärmungs- und Leitungsanlagen; technische
Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums in
Neuanlagen
DVGW G 635 Gasgeräte für den Anschluss an ein Luft-Abgas-System für
Überdruckbetrieb (standardisiertes Verfahren)
EN 437 Prüfgase, Prüfdrücke, Gerätekategorien
EN 483 Gas-Brennwertgerät für gasförmige Brennstoffe – Gas-
Brennwertgerät des Typs C mit einer Nennwärmebelastung
70 kW
EN 625 Gas-Brennwertgerät für gasförmige Brennstoffe – spezielle
Anforderungen an die trinkwasserseitige Funktion von Kom-
bigeräten mit einer Nennwärmebelastung 70 kW
Tab. 8 Normen, Vorschriften und Richtlinien
Stoff Wert [mg/l]
Tab. 7 Kondensatzusammensetzung
EN 13203-1+2 Gasbeheizte Geräte für die sanitäre Warmwasserbereitung
für den Hausgebrauch – Geräte, die eine Nennwärmebelas-
tung von 70 kW und eine Speicherkapazität von 300 Liter
Wasser nicht überschreiten – Teil 1: Bewertung der Leistung
der Warmwasserbereitung
EN 13384 Heizungssysteme in Gebäuden - Planung von Warmwasser-
Heizungsanlagen
EN 15502 Gas-Brennwertgerät für gasförmige Brennstoffe – besondere
Anforderungen an Brennwertkessel mit einer Nennwärme-
belastung 70 kW
EnEV Energieeinsparverordnung
FeuVO Feuerungsverordnung der Bundesländer
SVGW Gasleitsätze G1: Gasinstallationen
TRF Technische Regeln für Flüssiggas
TRGI Technische Regeln für Gasinstallation
VDE 0190 Hauptpotenzialausgleich von elektrischen Anlagen
VDI 2035 Richtlinien zur Verhütung von Schäden durch Korrosion und
Steinbildung in Warmwasserheizungsanlagen
ÖVGW-Richtlinie G1 oder G2 (ÖVGW-TR Gas oder Flüssiggas)
ÖNORM B 8200 Rauch- und Abgasfänge. Benennungen mit Definitionen. Die
Anforderungen gemäß der Ländervereinbarung Art. 15a B-
VG hinsichtlich Emissionen und Wirkungsgrad werden erfüllt.
VORSICHT: Personen- und Geräteschäden durch
unsachgemäßes Heben.
Zum Heben des Gas-Brennwertgeräts sind mindes-
tens 2 Personen erforderlich.
Gas-Brennwertgerät nur an den Seiten anfassen und
nicht am Bedienfeld oder am Abgasrohranschluss
( Bild 13).
Styroporboden erst entfernen, nachdem das Gas-
Brennwertgerät aufgehängt worden ist. Solange das
Gas-Brennwertgerät noch nicht hängt, kann das Gas-
Brennwertgerät sicher auf dem Boden abgestellt wer-
den. Die Anschlüsse sind so vor Beschädigung und/oder
Verschmutzung geschützt.
Normen/
Vorschriften/
Richtlinien
Beschreibung
Tab. 8 Normen, Vorschriften und Richtlinien
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