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Bedienung
5. Bedienung
GEFAHR
Gefährliche Gase!
Lebensgefahr durch Heizgasaustritt!
Für ausreichend Luftzufuhr und/oder Heizgasabführung
sorgen!
ACHTUNG
Schäden durch Wärmestau!
Für den Kaltlufteintritt und den Warmluftaustritt im Be-
trieb der Feuerstätte ist diese mit Lüftungsgittern aus-
gestattet. Die Gitter sorgen für eine sichere Luftzirkulation
und verhindern einen Wärmestau. Sind diese Önungen
nicht geönet oder abgedeckt, können Schäden an der
Feuerstätte und/oder Geruchsprobleme entstehen.
Im Betrieb die Lüftungsgitter niemals verschließen oder
abdecken!
Keine brennbaren Gegenstände in der Nähe von Warm-
luftaustritten platzieren.
Eine unzureichende Luftzufuhr und/oder Heizgasabführung
kann zu gefährlichem Heizgasaustritt in den Aufstellungs-
raum führen. Die Verbrennungsluftversorgung nicht ver-
ändern und alle Verbrennungsluftönungen der Feuerstätte
während des Betriebes oen halten! Verschließbare Lüf-
tungsgitter während des Betriebs und in der Abkühlphase
oen halten!
Abb. 15: Lüftungsgitter, geönet
5.1 Informationen zum Heizbetrieb
Die Dauer und Intensität des Heizbetriebes wird von Holzart,
Holzgröße, Luftzufuhr und Förderdruck des Schornsteins
beeinflusst.
Die Zuluftmenge, die in den Heizraum gelangt, wird über
den Verbrennungsluftschieber 1 reguliert und wirkt sich auf
den Verbrennungsprozess aus. Bei einer Aufgabemenge von
1 kg Holz ist mit einem reinen Verbrennungsluftbedarf von
ca. 12,5 m³/h zu rechnen, zuzüglich Zuschlägen für Luftwech-
sel, Dunstabzugshaube und ähnliche luftabsaugende Anla-
gen. Im Aufstellraum des Heizeinsatzes darf eine kontrollierte
Be- und Entlüftung nicht mehr als 4 Pa Unterdruck gegen-
über dem Freien erzeugen.
Bei gleichzeitigem Betrieb von luftabsaugenden Anlagen (z. B.
Lüftungsanlagen, Dunstabzugshauben) sind Feuerstätten nur
mit zusätzlichen Sicherheitseinrichtungen zulässig, die über
eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung verfügen.
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