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5. Montage und Installation
5.1 Vorbemerkungen
5.1.1 Gesetzliche Regelungen
Die Planung, Berechnung und Ausführung der Ofen-
oder Heizanlage muss in Deutschland nach den an-
erkannten Technischen Regeln des Ofen- und Luft-
heizungsbauerhandwerks in seiner aktuellen Fas-
sung erfolgen (TR OL). Dort sind z. B. die Anforde-
rungen an die zu verwendenden Werkstoe und
Bauteile, sowie die Vorgaben bei Berechnungen
und Ausführung einschließlich Brand- und Wärme-
schutz, Heizgaszüge, Verbrennungsluftversorgung
usw., vorgeschrieben. Andernfalls beachten Sie die
jeweils gültigen nationalen Vorschriften im Aufstel-
lungsland.
Die am Aufstellungsort gültigen Vorschriften der
Landesbauordnung, der Feuerungsverordnung und
Verwaltungsvorschriften sind einzuhalten. Nationa-
le und örtliche Bestimmungen müssen erfüllt wer-
den.
5.1.2 Ermittlung der Nennwärmeleistung
Die erforderliche Heizlast muss nach TR OL errech-
net werden. Die Nennwärmeleistung der Grund-
ofenfeuerräume muss in einem vertretbaren Ver-
hältnis zur Heizlast stehen. Für die einwandfreie
Funktion und den wirtschaftlichen Betrieb ist die
richtige Größe des Grundofenfeuerraumes sehr
wichtig!
Schmid Grundofenfeuerräume sind Zeitbrandfeuer-
stätten, sie dürfen ausschließlich als Zusatzheizung
betrieben werden.
5.2 Mindestanforderungen zum
Betrieb
iVereinfachte Darstellung der Anforderungen
für Deutschland!
6. Brandschutz
6.1 Fußbodenschutz im Bereich vor
der Feuerraumöffnung
Vor der Feuerraumönung sind Fußböden aus
brennbaren Baustoen durch einen Belag aus
nicht brennbaren Baustoen zu schützen. Der
Belag muss sich nach vorne um mindestens
500 mm und zur Seite um mindestens 300 mm
über die Frontplatte hinaus erstrecken (Abb.: 5).
mind. 300 mmmind. 300 mm
2
mind. 500 mm
mind. 500 mm
Zulage bei gewölbter
Front beachten!
Abb.: 5 Fußbodenschutz im Bereich vor der Feuerraumöffnung
1 = Feuerstätte
2 = Belag aus nicht brennbaren Baustoen
bei gewölbter Front
6.2 Bauteile aus brennbaren Bau-
stoffen oder brennbaren Be-
standteilen sowie Einbaumöbel
in der Nähe von Feuerstätten
Von der Feuerraumönung müssen nach vorn,
nach oben und zu den Seiten mindestens 800
mm Abstand zu Bauteilen aus brennbaren Bau-
stoen oder brennbaren Bestandteilen sowie
zu Einbaumöbeln eingehalten werden; bei
Anordnung eines auf beiden Seiten belüfteten
Strahlungsschutzes genügt ein Abstand von
400 mm. Dabei muss der belüftete Abstand des
Strahlungsschutzes mindestens 20 mm betra-
gen (Abb.: 6).
1
1
2
Abb.: 3 Beispiel: Grundofen
Umgebung vor Glut 1 und Wärmestrahlung
2 schützen (Brandschutz siehe Kapitel „6.
Brandschutz“ auf Seite 11)!
3
3
4
5
6
7
Abb.: 4 Beispiel: Grundofen
Ausreichende Luftzufuhr sicherstellen (pro 1 kg
Holz ca. 12,5 m³/h oder 4m³/kW Nennleistung)!
3
Bei Absauganlagen 4 4 Pa Unterdruck nicht
überschreiten! Für den Parallelbetrieb ist eine
bauaufsichtlich zugelassene Sicherheitsein-
richtung erforderlich.
Heizgase nur über einen fachgerecht installier-
ten Schornstein 5 abführen!
Keine Undichtigkeiten im Bereich der Heiz-/
Abgasleitungen! 6
Warmluftanlagen nur mit oenen Luftgittern
7 betreiben!
Die gesamte Feuerstätte muss vom Bezirks-
schornsteinfeger abgenommenen sein!
mind. 400 mm
mind. 20 mm
2
4
3
mind. 800 mm
Zulage bei gewölbter
Front beachten!
3
Abb.: 6 Schutz von brennbaren Bauteilen im Strahlungsbereich der Feuer-
raumöffnung
1 = Feuerstätte
2 = Belag aus nicht brennbaren Baustoen
3 = Bauteil aus brennbaren Baustoen, Möbel, Raumtextilien
4 = belüfteter Strahlungsschutz
bei gewölbter Front Von den freien
Außenflächen der Verkleidung zum Aufstellraum müssen mindestens
50 mm Abstand zu brennbaren Baustoen (Abb.: 7) oder brennbaren
Bestandteilen und zu Einbaumöbeln gehalten werden.
mind. 50 mm
2
3
Abb.: 7 Beispiel, Schutz und Abstände bei aktiven Flächen
1 = Feuerstätte
2 = Belag aus nicht brennbaren Baustoen
3 = Bauteil aus brennbaren Baustoen, Möbel, Raumtextilien
Wärmestau ist zu vermeiden, die Luftströmung
muss ungehindert zirkulieren können.
Bauteile, die nur kleine Flächen der Verkleidung
des Ofens verdecken, wie Fußböden, stumpf
anstoßende Wandverkleidungen und Dämm-
schichten auf Decken und Wänden, dürfen
ohne Abstand an die Verkleidung herangeführt
werden.
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