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Nach dem aktuellen Stand der Technik ist dieses Produkt
ein innovatives, deutsches Qualitätserzeugnis aus dem
Hause Camina & Schmid. Bei unseren Produkten legen
wir besonderen Wert auf gutes Design, hochwertige
Verarbeitung und perfekte Technik. Sollten dennoch
Mängel am Gerät auftreten, die nachweislich auf Mate-
rial- und/ oder Herstellungsfehler beruhen, beheben wir
diese nach Maßgabe der nachfolgend beschriebenen
Bedingungen. Gesetzliche Gewährleistungsansprüche
des Endkunden gegenüber dem Verkäufer bleiben durch
diese Garantiebedingungen unberührt.
Bedingungen für die Garantieleistungen
1. Erwerbsnachweis (Kaufbeleg oder Rechnung) sowie
das ausgefüllte Garantiezertifikat liegen vor.
2. Das Gerät wurde von einem Unternehmen in einem
der Mitgliedstaaten der Europäischen Union gekauft
und zum Zeitpunkt des Auftretens der Mängel von
einem Erst-Endkunden innerhalb eines Mitgliedstaa-
tes der Europäischen Union betrieben.
3. Das Produkt ist unter Berücksichtigung der ge-
setzlichen Bestimmungen von einem Fachbetrieb
eingebaut und in Betrieb genommen worden. Ein
entsprechendes Inbetriebnahmeprotokoll liegt vor.
4. Der Einbau und Anschluss erfolgte unter sachgemä-
ßer Behandlung und Beachtung der gültigen Camina
& Schmid Einbauvorschriften und Betriebs- bzw.
Montageanleitungen.
5. Die Feuerstätte inkl. der Abgaswege wurden vom
Fachbetrieb inspiziert und nach Bedarf jährlich
gewartet. Eine entsprechende Bestätigung (z.B. War-
tungsprotokoll) des Fachbetriebs über die durchge-
führten Wartungsarbeiten liegt vor.
6. Der Fachbetrieb muss unverzüglich, spätestens
innerhalb einer Woche nach Auftreten des Problems
vom Betreiber informiert werden.
7. Der Fachbetrieb sendet dem Hersteller eine schriftli-
che Meldung der Beanstandung. Eine eigenständige
Behebung der Beanstandung durch den Fachbetrieb
ist nur mit vorheriger schriftlicher Vereinbarung und
Kostenklärung mit dem Hersteller möglich.
Garantiezeit und Verjährung
Die Garantiezeit für unsere Produkte beginnt ab der
werksseitigen Auslieferung an den Fachbetrieb oder
Großhändler und beträgt je nach Produkt:
5 Jahre: Guss-Heizeinsätze
5 Jahre: Grundofenfeuerräume
5 Jahre: Kamineinsätze, Kaminkassetten
2 Jahre: Kesselgeräte/Heizwasser-Aufsatzgeräte
2 Jahre: für die elektronischen Bauteile sowie Bedienele-
mente, wie Grie, Türscharniere, Laufschienen
Die Garantiezeit endet, ohne dass es einer Kündigung
bedarf. Alle Ansprüche aus einem Garantiefall verjähren
in sechs Monaten nach Eintritt des Schadensfalles.
Ausnahmen der Garantie
Von der Garantie ausgenommen sind folgende Teile bzw.
Schäden:
 Schäden durch unsachgemäße Montage, Verwen-
dung oder äußere Einflüsse
Innenauskleidungen
 Oberflächen und Glaskeramik
 Speicherstein
Dichtungen
 Zerbrechliche Gegenstände
Feuerberührte Teile
Verschleißteile
Kosten für Test-, Mess- und Einstellarbeiten
Ersatz von mittelbaren oder unmittelbaren Folge-
schäden
Kosten für Wartungsarbeiten
Schäden, die durch unsachgemäße Montage, Verwen-
dung oder äußere Einflüsse entstehen
Dazu zählen z. B. Frost, unsachgemäße Lagerung oder
Transport, äußere Gewalteinwirkungen, ungeeigneter /
fehlender Brennsto
12. Allgemeine Garantiebedingungen Innenauskleidung
Bedingt durch die hohen Temperaturen im Feuerraum
und unterschiedliches Arbeiten unter hohen thermi-
schen Belastungen, sind Risse in der Innenauskleidung
nicht zu verhindern – schließlich handelt es sich hierbei
um ein Naturprodukt (Schamotte, Vermiculite). Solange
keine größeren Stücke aus den Platten heraus bröckeln,
ist ein Betrieb der Feuerstätte weiterhin problemlos
möglich. Ein Garantieanspruch bei der Innenauskleidung
tritt nur dann in Kraft, wenn sich die Platten/Formsteine
aufgrund schlechter Massen in sandiger oder stückiger
Form auflösen und damit die gewünschte Schutzfunk-
tion beeinträchtigt. Bei beschichteten und dunklen In-
nenauskleidungen ist die dauerhafte Farbbeständigkeit
ausgeschlossen.
Oberflächen und Glaskeramik
Verfärbungen auf galvanischen oder lackierten Ober-
flächen, verrußte oder eingebrannte Glasscheiben
sowie alle Veränderungen, die auf Grund einer zu hohen
Hitzeeinwirkung entstanden sind, sind aus der Garantie
ausgeschlossen.
Speicherstein
Leichte Abweichungen der Oberflächenbeschaenheit
des Speicherbetons weisen die typischen Eigenschaften
der Betonoptik auf.
Eine spezifische Eigenschaft des Designbetons ist, dass
es unterschiedlich große Löcher in der Oberfläche bildet.
Dichtungen
Schadhafte Dichtungen, die altersbedingt in den meis-
ten Fällen zur Undichtigkeit führen, sind aus der Garantie
ausgeschlossen.
Zerbrechliche Gegenstände
Zerbrechliche Gegenstände, wie z. B. Glaskeramik, sind
bei falschem Transport, falscher Lagerung und falschem
Gebrauch sowie bei fehlender Wartung aus der Garantie
ausgeschlossen.
Feuerberührte Teile
Dies betrit alle Innenraumteile, die mit dem Feuer in
Berührung kommen. Die starke Beanspruchung entsteht
aufgrund der hohen Temperaturen im Feuerraum und
unterschiedliches Arbeiten unter hohen thermischen
und mechanischen Belastungen. Betrit Glaskeramik,
Dichtung und Gussrost und weitere Einzelteile des
Feuerraums.
Verschleißteile
Verschleiß bezeichnet den fortschreitenden Materialver-
lust der Oberfläche eines festen Körpers (Grundkörper).
Hervorgerufen wird dieser durch mechanische Ursa-
chen, d. h. Kontakt- und Relativbewegung eines festen,
flüssigen oder gasförmigen Gegenkörpers, also den
Masseverlust (Oberflächenabtrag) einer Stooberfläche
durch schleifende, rollende, schlagende, kratzende, che-
mische und thermische Beanspruchung. Im allgemeinen
Sprachgebrauch wird Verschleiß auch mit anderen Arten
der Abnutzung gleichgesetzt.
Kosten für Test-, Mess- und Einstellarbeiten
Kosten für Test-, Mess- und Einstellarbeiten, soweit
sich nicht in einem direkten Zusammenhang mit einem
garantiepflichtigen Schaden anfallen.
Ersatz von mittelbaren oder unmittelbaren Folgeschä-
den
Der Ersatz von mittelbaren oder unmittelbaren Folge-
schäden (z.B. Luft-/Fracht, Entsorgungskosten und Ent-
schädigung für entgangene Nutzungen, Folgeschäden
an nicht von der Garantie umfassten Bauteilen usw.).
Kosten für Wartungsarbeiten
Kosten für Wartungs-, Inspektions-, Pflege-, Lackie-
rungs-, Reinigungsarbeiten und vergebliche Aufwen-
dungen.
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