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Bei Lagerung von frischem oder zu feuchtem Holz
in geschlossenen Räumen (z.B. Garage) oder in Ver-
packungen ohne ausreichenden Luftaustausch wird
die Trocknung verhindert und dies führt zum Sto-
cken und Schimmeln des Holzes.
Das Scheitholz in einem trockenen und gut belüfte-
ten Raum lagern!
6.1.4 Trocknungsdauer
Für die Trocknung von Weichholz (z. B. Nadelholz,
Birke) gilt als Orientierungswert mindestens ein Jahr
und für Hartholz (z. B. Buche, Esche) mindestens
zwei Jahre.
Wir empfehlen zwei bis drei Jahre Trocknung. Die
tatsächliche Holzfeuchte kann man nur über ein
Holzfeuchtemessgerät ermitteln.
Holzfeuchtemessgeräte sind auf unserer Internet-
seite erhältlich.
6.1.5 Holzpresslinge
Holzpresslinge können von sehr unterschiedlicher
Qualität sein. Verwenden Sie Presslinge aus natur-
belassenem Holz nach DIN 51731.
Beachten Sie, dass Holzpresslinge im Feuer an Volu-
men gewinnen! Bei der Verwendung die jeweiligen
Produkthinweise des Herstellers berücksichtigen.
Das 1x1 des Feuerns
Wie man mit Holz richtig heizt, erklären wir aus-
führlich in unserer Broschüre und in dem Film „Das
1x1 des Feuerns.
Den Film und die Broschüre finden Sie in Ihrer Ser-
vicebox oder als Download auf:
https://camina-schmid.de/heizen-mit-holz/
Zeitbrand- und Dauerbrandfeuerstätten
Holzfeuer sind Zeitfeuerstätten!
Dabei wird in unterbrochener Betriebsweise ge-
heizt.
Die Abbranddauer wird durch die aufgegebene
Brennstomenge und der zugeführten Luftmen-
ge bestimmt. Es gibt keine zeitliche Einschränkung
der Betriebsdauer. Alle Kamin- und Heizeinsätze
der Marke Schmid sind Zeitbrand-feuerstätten.
Dauerbrand-Feuerstätten werden in ununterbro-
chener Brenndauer und Gluthaltung geheizt.
6.2 Unzulässige Brennstoffe
6.2.1 Bauartbedingt unzulässig
Profi Grundöfen sind ausschließlich für den Holz-
brand konzipiert. Kohle, Torf, Holzpellets oder ande-
re nach der 1. BImSchV für Haushalte zugelassene
Brennstoe dürfen nicht verwendet werden!
6.2.2 Nach 1. Bundes-Immissionsschutzver-
ordnung unzulässig
Nach der 1. BImSchV sind unter anderem folgende
Brennstoe unzulässig: waldfrisches, imprägnier-
tes, lackiertes, verleimtes oder beschichtetes Holz,
Spanplatten, Hobel- und Sägespäne, Rinden- und
Spanplattenabfälle, Kartonagen, Altpapierbriketts,
Kunststoe, Haushaltsabfälle, usw.!
Unzulässige Brennstoe führen mit ihren Verbren-
nungsrückständen nicht nur zu unkontrollierten
Luftbelastungen, sondern wirken sich auch negativ
auf die Funktion und Lebensdauer des Schornsteins
und des Grundofenes aus. Die Folgen sind hohe
Störanfälligkeit und schneller Verschleiß, was zu
kostenaufwendigen Sanierungsmaßnahmen oder
sogar einem Austausch des Grundofenes führen
kann. Schornsteinfeger haben zudem ein gutes Auge
für Spuren solcher Umweltsünden. Zweimal im Jahr
kontrolliert der Schornsteinfeger den Schornstein.
Wenn der Grundofen richtig bedient und ausschließ-
lich mit trockenem Holz betrieben wird, lässt sich
ein Rußansatz weitestgehend verhindern und der
Schornsteinfeger muss nur die Flugasche heraus-
kehren.
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