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Vor dem Betrieb
4. Vor dem Betrieb
4.1 Transport
4.1.1 Anlieferung
Die Standardlieferung durch den Hersteller erfolgt auf einer
Palette. Das Gerät ist mit einer Folie geschützt.
Nach dem Entfernen der Verpackung ist das Gerät auf Trans-
portschäden zu prüfen. Sind Schäden festgestellt worden,
sind diese umgehend dem Lieferanten Ihres Gerätes zu mel-
den! Zudem ist die Lieferung auf Vollständigkeit zu prüfen.
4.1.2 Lagerung
ACHTUNG
Das Gerät trocken lagern! Das Gerät ist nur für trockene
Innenräume konstruiert und gebaut.
Die Heizeinsätze haben ein hohes Eigengewicht. Am Auf-
stellungsort das Gerät auf einen geeigneten und ebenen
Untergrund stellen sowie gegen Kippen oder Herunterfallen
sichern.
Zudem ist das Gerät vor Staub – z. B. Baustaub – oder ande-
re Verschmutzungen zu schützen.
4.2 Installation und Abnahme
SICHERHEITSHINWEIS
Die Installation Ihrer Feuerstätte ist durch eine Fachkraft
durchzuführen!
Die Feuerstätte ist von einer Fachkraft einzubauen. Bei
der Planung und Errichtung ist die beigefügte Montage-
anleitung zu beachten.
Eine Abnahme der Feuerstätte nach den nationalen und
örtlichen Bestimmungen ist durch den Betreiber oder die
Fachkraft zu veranlassen und ggf. durch den Bevollmäch-
tigten der genehmigungspflichtigen Behörde (Schorn-
steinfeger) durchzuführen.
4.3 Inbetriebnahme
ACHTUNG
Eine unsachgemäße Erstinbetriebnahme kann zu Schäden
an der Feuerstätte führen!
SICHERHEITSHINWEIS
Die Erstinbetriebnahme Ihrer Feuerstätte ist durch eine
Fachkraft durchzuführen!
SICHERHEITSHINWEIS
Vor der Erstinbetriebnahme müssen die Voraussetzungen
für die sichere und bestimmungsgemäße Verwendung
erfüllt und gewährleistet sein!
SICHERHEITSHINWEIS
Beim erstmaligen Erhitzen des Gerätes können Gase von
der Lackierung freigesetzt werden.
Während dieser Phase für eine ausreichende Belüftung
des Aufstellraums sorgen! Während der Erstinbetriebnah-
me erhält die Lackierung der Feuerstätte unter Temperatur
ihre besondere Festigkeit. Dies kann kurzzeitig zu Geruchs-
bildung führen. Einatmen vermeiden.
4.3.1 Erstinbetriebnahme durch
die Fachkraft
Die Erstinbetriebnahme erfolgt durch die Fachkraft. Hier wird
die Feuerstätte zum ersten Mal angeheizt sowie auch alle
Anschlüsse und Feuerstättenteile geprüft. Diese Prüfungen
sind zu dokumentieren und dem Betreiber zu übergeben.
Nutzen Sie dazu das Inbetriebnahmeprotokoll am
Ende dieser Betriebsanleitung.
Die Fachkraft muss alle zum sicheren Betreiben der Feuer-
stätte notwendigen technischen Dokumente des Gerätes
sowie aller Zubehörteile an den Betreiber aushändigen. Nach
erfolgreicher Erstinbetriebnahme ist die Fachkraft verpflich-
tet, den Betreiber in die fachgerechte und sichere Handha-
bung der Feuerstätte einzuweisen.
Weiterführende Informationen zu der Erstinbetrieb-
nahme finden Sie in der beigefügten Montagean-
leitung.
4.3.2 Inbetriebnahme durch den Betreiber
Der Betreiber der Feuerstätte ist verpflichtet, sich über die
Funktionsweise der Feuerstätte, die sichere und sachgerech-
te Handhabung sowie das richtige und umweltschonende
Heizen durch die Fachkraft einweisen zu lassen.
Er muss sich alle zum sicheren Betreiben der Feuerstätte
notwendigen technischen Dokumente des Heizeinsatzes und
aller Zubehörteile aushändigen lassen. Er muss die Informa-
tionen zum sicheren und sachgerechten Umgang gelesen
und verstanden haben.
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