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DEUTSCH
. ALLGEMEIN
1.1 Betriebsanleitung
Diese Betriebsanleitung gibt Hinweise für einen sicheren
und eizienten Betrieb und sollte die Grundlage für alle
Handlungen mit der Maschine bilden. Es ist ein integraler
Bestandteil der Maschine, der in unmittelbarer Nähe für
das Bedienpersonal zugänglich aufbewahrt werden sollte.
Voraussetzung für einen sicheren Betrieb ist die Einhaltung
aller Sicherheits- und Handhabungshinweise.
Deshalb muss das Personal vor Beginn der Arbeiten die
Betriebsanleitung sorgfältig lesen und verstehen.
Darüber hinaus sind die für den Einsatzort der Maschine
geltenden Unfallverhütungsvorschrien und allgemeinen
Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.
1.2 Erläuterung der Symbole
Warnungen und Sicherheitshinweise
Die Warnungen und Sicherheitshinweise in diesem
Handbuch sind mit Piktogrammen gekennzeichnet und in
grau unterlegten Blöcken dargestellt.
GEFAHR!
... weist auf eine unmittelbare Gefahr hin, die, wenn
sie nicht vermieden wird, zu schweren oder sogar tödlichen
Verletzungen führen kann.
ACHTUNG!
... weist auf potenziell gefährliche Situationen hin,
die, wenn sie nicht vermieden werden, zu Sachschäden
führen können.
… kennzeichnet die Gefahr durch elektrischen
Strom. Bei Nichtbeachtung der Sicherheits-
hinweise besteht die Gefahr von schweren oder tödlichen
Verletzungen.
… kennzeichnet die Gefahr der Quetschung.
Bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise besteht die
Gefahr von schweren Verletzungen durch bewegliche Teile.
… kennzeichnet die Gefahr durch die heiße
Oberfläche. Bei Nichtbeachtung der Sicherheit-
shinweise besteht die Gefahr von Verbrennungen und
schweren Hautverletzungen durch Hitze.
… kennzeichnet die Gefahr durch sich bewegende
Diamantblätter. Bei Nichtbeachtung der
Sicherheitshinweise besteht die Gefahr von
Schnittverletzungen und schweren Hautverletzungen
durch rotierende Diamantblätter.
1.3 Haungsbeschränkung
Alle Angaben und Hinweise in dieser Anleitung wurden
unter Berücksichtigung der geltenden Normen
und Vorschrien, des Stands der Technik sowie
unserer langjährigen Erkenntnisse und Erfahrungen
zusammengestellt.
Der Hersteller übernimmt keine Haung für Schäden,
die verursacht werden durch:
- Nichtbeachtung der Betriebsanleitung.
- Nicht bestimmungsgemäße Verwendung.
- Beschäigung von ungelerntem und ungeschultem
Personal.
- Unzulässige Umbauten.
- Technische Änderungen.
- Verwendung von nicht zugelassenen Ersatzteilen.
Es gelten die im Liefervertrag vereinbarten Pflichten,
die Allgemeinen Geschäsbedingungen sowie die
Lieferbedingungen des Herstellers und die zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses gültigen gesetzlichen Regelungen.
Garantie
Der Hersteller garantiert die Funktionstüchtigkeit der
angewandten Verfahrenstechnik und der ermittelten
Leistungsparameter. Die Garantiefrist beginnt mit der
mangelfreien Lieferung.
Garantiebedingungen
12 Monate nach Lieferung der mechanischen und elek-
trischen Komponenten für den Einschicht-Betrieb, mit
Ausnahme der Verschleißteile und Werkzeuge.
Der Garantieanspruch erlischt, wenn die Anlage nicht von
unseren Fachleuten installiert und in Betrieb genommen
wurde.
Die Garantie erstreckt sich auf die Ersatzteile. Folges-
chäden sind ausgeschlossen.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die durch
natürlichen Verschleiß, mangelnde oder unsachgemäße
Wartung, Nichtbeachtung der Betriebsvorschrien, über-
mäßige Beanspruchung und Verwendung ungeeigneter
Betriebsmittel entstanden sind.
. SICHERHEIT
2.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die T-3510, T-4010, T-5010, T-6010, T-7010
ist konzipiert für den Nassschnitt von festen
Baumaterialien wie z.B.: Klinker, Ziegel,
Betonsteinprodukte, feuerfeste, Natur- und
Kunststeinprodukte sowie Fliesen und Keramik.
- Schadensersatzansprüche aus nicht
bestimmungsgemäßer Verwendung sind ausgeschlossen.
- Für alle Schäden, die durch nicht bestimmungsgemäßer
Verwendung entstehen, haet allein der Betreiber.
2.2 Rational vorhersehbarer Missbrauch
Jede über den bestimmungsgemäßen Gebrauch
hinausgehende Verwendung der Maschine gilt als nicht
bestimmungsgemäß und ist somit verboten.
Dies gilt auch für:
- Schneiden von anderen als den vorgestellten Materialien.
- Schneiden ohne oder mit oenem Diamantblattschutz.
- Schneiden ohne Wasser.
- Beseitigung des Schnittgutes im Pendelschnittverfahren
(vertikales Eintauchen in das Schnittgut von oben).
2.3 Verantwortlichkeiten des Betreibers
Betreiber
Ein Betreiber ist jede natürliche oder juristische Person,
die die Maschine benutzt oder ihre Benutzung an andere
delegiert und dabei für die Sicherheit des Benutzers, des
Personals oder Dritter verantwortlich ist.
Pflichten des Betreibers
Die Maschine wird im gewerblichen Bereich eingesetzt.
Der Betreiber der Maschine unterliegt daher den
gesetzlichen Pflichten zur Arbeitssicherheit.
Der Betreiber muss vor allem:
- Über die geltenden Arbeitsschutzvorschrien informiert
sein.
- Durch eine Gefährdungsbeurteilung ermitteln, welche
zusätzlichen Gefährdungen sich.
- Aus den spezifischen Einsatzbedingungen am Einsatzort
der Maschine ergeben können.
- Während der gesamten Lebensdauer der Maschine
regelmäßig prüfen, ob die von ihm erstellte
Betriebsanleitung dem aktuellen Stand der Regelwerke
entspricht.
- Die Kontrolle über die Zuständigkeit für die Installation,
den Betrieb, die Wartung und die Reinigung der Maschine
in klarer und eindeutiger Weise ausüben.
- Vergewissern, dass alle mit der Maschine befassten
Personen die Betriebsanleitung gelesen und verstanden
haben. Darüber hinaus muss das Personal in
regelmäßigen Abständen im Umgang mit der Maschine
geschult und über mögliche Gefahren informiert werden.
- Die mit der Bedienung der Maschine beauragten
Personen mit den vorgeschriebenen und empfohlenen
Schutzeinrichtungen ausstatten.
- Darüber hinaus ist der Betreiber dafür verantwortlich,
dass sich die Maschine stets in einem technisch
einwandfreien Zustand befindet.
- Dafür sorgen, dass die vorgeschriebenen
Wartungsintervalle eingehalten werden und dass alle
Sicherheitseinrichtungen der Maschine regelmäßig auf
Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit überprü werden.
2.4 Personelle Anforderungen
Grundlagen
Jegliche Arbeiten an der Maschine dürfen nur von
Personen durchgeführt werden, die in der Lage sind, ihre
Arbeit ordnungsgemäß und zuverlässig auszuführen und
alle genannten Anforderungen zu erfüllen.
- Es dürfen keine Arbeiten von Personen durchgeführt
werden, deren Reaktionsfähigkeit z.B. durch Drogen,
Alkohol oder Medikamente beeinträchtigt ist.
- Beachten Sie beim Einsatz des Personals am Einsatzort
immer die geltenden berufs- und altersspezifischen
Vorschrien.
WARNUNG:
Verletzungsgefahr für unqualifiziertes Personal!
Unsachgemäße Bedienung kann zu erheblichen Personen-
und Sachschäden führen.
Alle Arbeiten dürfen nur von Personen durchgeführt
werden, die über die erforderliche Ausbildung, Kenntnis
und Erfahrung verfügen.
Qualifizierte Elektriker
Grundsätzlich müssen alle Arbeiten an den elektrischen
Anlagen von qualifizierten Elektrikern durchgeführt
werden.
2.5 Persönliche Schutzausrüstung
Während der Arbeit ist das Tragen von persönlicher
Schutzausrüstung erforderlich.
1. Helm mit Gehörschutz.
2. Visier oder Schutzbrille.
3. Staubmaske / Atemschutzmaske.
4. Sicherheitshandschuhe.
5. Geeignete Schutzkleidung.
6. Sicherheitsschuhe.
HINWEIS:
Das Tragen von Schutzhandschuhen in der
Nähe rotierender Teile ist verboten, da Quetschgefahr
besteht. Hier geht die Gefahr, die durch das Tragen
von Schutzkleidung entsteht, eindeutig über den
beabsichtigten Schutz hinaus.
2.6 Gefahren
Die Maschine wurde einer Risikoprüfung unterzogen. Wo
immer es möglich war, wurden die festgestellten Gefahren
beseitigt und die Risiken reduziert. Dennoch birgt die
Maschine Restrisiken, die im folgenden Abschnitt beschrieben
werden.
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