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Die folgende Anweisung beruht auf deutschen Vorschriften für die Verwendung
der Einheit in Deutschland (nicht ztreffend für andere Gebiete).
Bescheinigung des
Herstellers/Importeurs
Hiermit wird bescheinigt, daß der/die/das
Wissenschaftliche Rechner, Modell fx-4800P
(Gerät, Typ, Bezeichnung)
in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der BMPT-AmtsblVfg 243/1991 funkentstört ist.
Der vorschriftsmäßige Betrieb mancher Geräte (z.B.Meßsender) kann allerdings gewissen
Einschränkungen unterliegen. Beachten Sie deshalb die Hinweise in der Bedienungsanleitung.
Dem Zentralamt für Zulassungen im Fernmeldewesen wurde das Inverkehrbringen dieses
Gerätes angezeigt und die Berechtigung zur Überprüfung der Serie auf die Einhaltung der
Bestimmungen eingeräumt.
CASIO COMPUTER CO., LTD.
2-1, Sakae-cho 3-chome, Hamura-shi, Tokyo 205, Japan
(Name und Anschrift des Herstellers/Importeurs)
WICHTIGE HINWEISE
zur Einhaltung der Funk-Entstörung von nicht selbständig betreibbaren Hochfrequenzgeräten
(periphere Anlagenkamponenten).
Dises Gerät entspricht als Einzelgerät den Funk-Entstöranforderungen der Postverfügung Nr.
243/1991. Wird das Gerät innerhalb einer Anlage zusammen mit anderen Geräten betrieben,
so muß bei Inanspruchnahme der “Allgemeinen (Betriebs-) genehmigung” nach der BMPT-
AmtsblVfg Nr. 243/1991 die gesamte Anlage folgenden Richtlinien entsprechen:
• Grenzwertklasse B der EN55022
• Auflagen nach 2 der BMPT-AmtsblVfg 243/1991
Dies ist bei der Zusammensetzung einer Anlage (z.B. Computersystem) aus nur einzeln geprüften
Geräten nicht immer erfüllt.
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