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Anheizen
Überschüssige Asche aus dem Feuerraum entnehmen (eine Handbreit Asche im
Feuerraum ist für das Anheizen förderlich). Dann heben Sie den Ascherost (z. B. mit dem
"Ascherost-Heber") nach hinten weg und fegen die Asche in den darunter liegenden
Aschetopf. Diesen können Sie dann durch die untere Bedientür nach vorne heraus ziehen.
Achten Sie darauf, dass die Asche nicht mehr heiß ist und sich keine Glutstücke mehr
darin befinden!
Den Luftregulierhebel ganz nach rechts schieben, damit die Luftzufuhr vollständig geöffnet
ist.
Holz auf den Feuerraum-Boden legen, darauf einige Stücke Anzündholz/Kleinholz und
1 bis 2 Kaminofen-Anzünder legen.
Anzünden und Feuerraumtür schließen
Sobald das Anzündmaterial durchgebrannt ist, kann eine weitere Brennstoffaufgabe
erfolgen.
Zugelassene Brennstoffe
Scheitholz erreicht nach einer Lagerung von ca. 2 Jahren im Freien und bei guter
Durchlüftung (nur oben abdeckt, möglichst kein Kontakt mit dem evtl. feuchten Boden) eine
Restfeuchtigkeit von ca. 15 bis 20% und ist dann am besten zur Verbrennung geeignet.
Bei einer höheren Restfeuchtigkeit ist der Heizwert geringer. Wird Holz im nassen Zustand
verbrannt, muss das Wasser zuerst „herausgekocht werden bevor die eigentliche
Holzverbrennung erfolgen kann. Das hat neben dem Heizwertverlust zur Folge, dass die
Brennraumtemperatur sinkt und durch die abgesenkte Temperatur nicht mehr alle
Holzbestandteile vollständig verbrennen können. Feuchtes Holz zu verbrennen ist nicht nur
unwirtschaftlich, sondern auch stark umweltbelastend. Nebenbei wird auch die Scheibe Ihres
Ofens schneller schwarz.
Der Genius ist eine Zeitbrandfeuerstätte und darf nicht im Dauerbrand betrieben werden. Das
bedeutet, der Genius darf auch über viele Stunden betrieben werden, jedoch ist es nicht
gestattet, Brennstoff für mehrere Stunden auf einmal aufzulegen. Immer nur soviel
Brennstoff auflegen, wie in ca. 1 Stunde verbrennen kann. Dies sind in der Regel ca. 2,5
Holzbriketts haben einen Heizwert von ca. 5,0 kWh/kg und einen Restfeuchtegehalt von
ca. 7%.
Laut Bundesimmissions-Schutzgesetz ist es verboten, folgende „Brennstoffe“ in
Heizeinsätzen / Kaminöfen zu verfeuern:
feuchtes bzw. mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz
Sägemehl, Späne, Schleifstaub; Rinden- und Spanplattenabfälle; Kohlengrus
sonstige Abfälle, Papier und Pappe sowie Stroh
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