IV
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KRAFTSTOFFPANNE
(DIESELMOTOR)
Wenn der Motor stehen geblieben ist,
kann er erneut gestartet und eine kur-
ze Strecke mit dem Fahrzeug zurüc-
kgelegt werden. Hierzu ist die Pumpe
mindestens zehnmal zu betätigen.
Bei einer Kraftstoffpanne ist die Kraft-
stoffanlage zu entlüften:
- Füllen Sie mindestens fünf Liter Die-
sel in den Tank.
- Betätigen Sie die Handpumpe zur
Entlüftung mindestens zehnmal. Sie
befindet sich unter einer Schutzab-
deckung, die vorher ausgehakt und
abgenommen werden muss.
- Betätigen Sie den Anlasser, bis der
Motor anspringt.
Hinweise: Wenn der Motor nach ca.
15 Sekunden nicht angesprungen ist,
betätigen Sie die Entlüftungspumpe
erneut etwa fünfzehn Mal, bevor Sie
einen neuen Startversuch machen.
Wenn sich die Kontrollleuchte für die
Abgasentgiftungsanlage eingeschaltet
hat, erlischt sie erst wieder nach mehr-
maliger Benutzung des Fahrzeugs.
S i e h e K a p i t e l « A n w e n d u n g s h i n w e i s e » .
Ölmessstab
Bremsflüssigkeitsstand
Der Wechsel ist entsprechend des
vom Hersteller vorgegebenen War-
tungsplans unbedingt in den vor-
geschriebenen Intervallen durch-
zuführen.
Die vom Hersteller empfohlenen
Flüssigkeiten verwenden.
Kühlmittelstand
Wenn der Motor auf Betriebstem-
peratur ist, wird die Kühlmittel-
temperatur vom Kühlerventilator
geregelt. Dieser kann auch bei
ausgeschalteter Zündung einges-
chaltet werden; wenn das Kühl-
system unter Druck steht, vor
allen Arbeiten mindestens eine
Stunde nach Ausschalten des Mo-
tors warten.
Zur Vermeidung von Verbrennun-
gen den Stopfen um eine Viertel-
umdrehung öffnen, um den Druck
abfallen zu lassen. Wenn der Druck
gesunken ist, den Stopfen entfer-
nen und Kühlmittel auffüllen.
FLÜSSIGKEITSSTÄNDE
ÜBERPRÜFEN
Ölstand
Diese Überprüfung regelmäßig
durchführen und Ölstand zwischen
zwei Ölwechseln auffüllen.
Die Überprüfung erfolgt bei waa-
gerechtem Fahrzeug, kaltem
Motor und mit Hilfe des Ölmess-
stabs.
2 Markierungen am
Messstab:
A = Maxi.
B = Mini.
Wenn die Markie-
rung A überschritten
ist, wenden Sie sich
an eine CITROËN
Vertragswerkstatt.
Der Ölstand muss
sich unbedingt zwis-
chen den Markie-
rungen A und B be-
finden.
Zur Erhaltung der Zuverlässigkeit
der Motoren und Vorrichtungen
zur Abgasentgiftung ist die Ver-
wendung von Additiven für das
Motoröl nicht zulässig.
Siehe Wartungsheft.
Ausschließlich die für
Ihr Fahrzeug empfohlene
Flüssigkeit verwenden.
Andernfalls besteht die
Gefahr, dass der Motor
schwer beschädigt wird.
F L Ü S S I G K E I T S S T Ä N D E