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Montageanleitung:
Wichtige Hinweise
ṇAltgeräte sind kein wertloser Abfall.
Durch umweltgerechte Entsorgung können
wertvolle Rohstoffe wiedergewonnen
werden.
Bevor Sie das Altgerät entsorgen, machen
Sie es unbrauchbar.
ṇIhr neues Gerät wurde auf dem Weg zu
Ihnen durch die Verpackung geschützt. Alle
eingesetzten Materialien sind umweltver-
träglich und wieder verwertbar. Bitte helfen
Sie mit und entsorgen Sie die Verpackung
umweltgerecht.
Über aktuelle Entsorgungswege informieren
Sie sich bitte bei Ihrem Fachhändler oder
bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
ṇDie Dunstabzugshaube ist nur für
Abluftbetrieb verwendbar.
ṇDie Dunstabzugshaube immer über der
Mitte der Kochstellen anbringen.
ṇMindestabstand zwischen
Elektrokochstellen und Unterkante der
Dunstabzugshaube: 430 mm, Abb. 1.
ṇÜber einer Feuerstätte für feste
Brennstoffe, von der eine Brandgefahr
(z. B. Funkenflug) ausgehen kann, ist die
Montage der Dunstabzugshaube nur dann
zulässig, wenn die Feuerstätte eine
geschlossene nicht abnehmbare Abdek-
kung hat und die länderspezifischen Vor-
schriften eingehalten werden.
Diese Einschränkung gilt nicht für Gas-
Herde und Gas-Mulden.
ṇJe kleiner der Abstand zwischen
Dunstabzugshaube und Kochstellen desto
größer ist die Möglichkeit, dass sich durch
aufsteigenden Wasserdampf unten an der
Dunstabzugshaube Tropfen bilden können.
Zusätzliche Hinweise bei Gas-Kochge-
räten:
ṇBei der Montage von Gaskochstellen
sind die national einschlägigen gesetzlichen
Bestimmungen (z. B. in Deutschland:
Technische Regeln Gasinstallation TRGI) zu
beachten.
ṇEs müssen die jeweils gültigen Einbau-
vorschriften und die Einbauhinweise der
Gas-Gerätehersteller beachtet werden.
ṇDie Dunstabzugshaube darf nur an
einer Seite neben einem Hochschrank oder
einer hohen Wand eingebaut werden.
Abstand mind. 50 mm.
ṇMindestabstand bei Gas-Kochstellen
zwischen Oberkante Topfträger und
Unterkante der Dunstabzugs-
haube: 650 mm, Abb. 1.
Vor der Montage
Abluftbetrieb
Ein zentrales Lüftungssystem saugt den
Küchendunst an und leitet ihn durch den
Fettfilter in Freie.
Dazu muss das Lüftungssystem im Gebäu-
de in Betrieb sein und eine
Luftklappe in der Dunstabzugshaube geöff-
net werden.
D
Die Abluft darf weder in einen in Betrieb
befindlichen Rauch- oder Abgaskamin
noch in einen Schacht, welcher der Ent-
lüftung von Aufstellungsräumen von Feuer-
stätten dient, abgegeben werden.
Bei der Ableitung von Abluft sind die
behördlichen und gesetzlichen Vor-
schriften (z. B. Landesbauordnungen) zu
beachten.
Bei Abführung der Luft in nicht in Betrieb
befindliche Rauch- oder Abgaskamine ist
die Zustimmung des zuständigen
Schornsteinfegermeisters einzuholen.
D
Bei Abluftbetrieb der Dunstabzugs-
haube und gleichzeitigem Betrieb
schornsteinabhängiger Feuerungen (wie
z. B. Gas-, Öl- oder Kohleheizgeräte,
Durchlauferhitzer, Warmwasserbereiter)
muss für ausreichend Zuluft gesorgt
werden, die von der Feuerstätte zur Ver-
brennung benötigt wird.
Ein gefahrloser Betrieb ist möglich, wenn
der Unterdruck im Aufstellraum der
Feuerstätte von 4 Pa (0,04 mbar) nicht
überschritten wird.
Dies kann erreicht werden, wenn durch
nicht verschließbare Öffnungen, z. B. in
Türen, Fenstern und in Verbindung mit
Zuluft-/Abluftmauerkasten oder durch
andere techn. Maßnahmen, wie gegenseiti-
ge Verriegelung o. ä., die Verbrennungsluft
nachströmen kann.
Bei nicht ausreichender Zuluft besteht
Vergiftungsgefahr durch zurückgesaugte
Verbrennungsgase.
Anmerkung: Bei der Beurteilung muss
immer der gesamte Lüftungsverbund der
Wohnung beachtet werden. Bei Betrieb
von Kochgeräten, z. B. Kochmulde und
Gasherd wird diese Regel nicht
angewendet.